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stadtblatt  / 4. Dezember 2019 11 - in der Komfortstufe 2 278,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 417,75 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 557,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 1 114,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 671,00 Euro / Jahr 1.2 Die Gebühren für Restmüll-Großraumbehälter betragen: a) Für einen 2,5 m³-Großraumbehälter Jahres- gebühr Euro / Jahr Leistungs- gebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei 14-täglicher Abholung 1 031,25 3 250,00 4 281,25 bei einm. Abholung/Woche 2 062,50 6 500,00 8 562,50 bei zweim. Abholung/Woche 4 125,00 13 000,00 17 125,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 125,00 Euro / Abh. b) Für einen 5 m³-Großraumbehälter Jahres- gebühr Euro / Jahr Leistungs- gebühr Euro / Jahr gesamt EuroJahr bei 14-täglicher Abholung 2 062,50 6 500,00 8 562,50 bei einm. Abholung/Woche 4 125,00 13 000,00 17 125,00 bei zweim. Abholung/Woche 8 250,00 26 000,00 34 250,00 bei dreim. Abholung/Woche 12 375,00 39 000,00 51 375,00 bei fünfm. Abholung/Woche 20 625,00 65 000,00 85 625,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 250,00 Euro / Abh. c) Für einen 10 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 120,00 Euro - Behältermiete 28,55 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. d) Für einen 35 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restmüll 120,00 Euro - Behältermiete 49,95 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. 1.3 Die Gebühren für Pressbehälter betragen: für einen Behälter für gepressten Abfall - je Tonne Restmüll 120,00 Euro Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. 1.4 Bei zugelassenem Verdichten des Restmülls (§ 15 Abs. 8 S. 2 der Abfallwirtschaftssatzung) wird ein Gebühren- zuschlag von 70 % der ohne Verpressung zu zahlenden Leistungsgebühr erhoben. 2. Behälter für Abfälle zur Verwertung 2.1 Die Gebühren für Bioabfallbehälter betragen: 2.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilser- vice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei - für Zwischenleerungen gebührenfrei - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 1,00 Euro / Sack b) Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei - für Zwischenleerungen gebührenfrei 2.1.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens (Voll- service) a) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung 18,20 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 9,10 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen gebührenfrei b) Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter - bei wöchentlicher Leerung 23,40 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 11,70 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen gebührenfrei 2.1.3 Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskon- formen Standplätzen (Komfortservice) sind folgende, gegenüber den Gebühren Nr. 2.1.2, zusätzlichen Gebüh- ren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter die in Nr. 1.1.3 b) und c) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 2.2 Die Gebühren für Papierbehälter aus Haushaltungen betragen: 2.2.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) Bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei a) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 151,70 Euro / Jahr b) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 252,80 Euro / Jahr 2.2.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens (Voll- service) a) Für einen 120-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 9,10 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 11,70 Euro / Jahr c) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 198,50 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 23,40 Euro / Jahr d) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 304,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 26,00 Euro / Jahr 2.2.3 Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskon- formen Standplätzen (Komfortservice) sind folgende, gegenüber den Gebühren nach Nr. 2.2.2 zusätzliche Ge- bühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter bei 14-täg- licher Leerung sowie für einen 660-Liter und 1100-Li- ter-Behälter bei wöchentlicher und 14- täglicher Leerung die in Nr. 1.1.3 a) bis d) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 3.1 Die einmalige Gebühr für den Erwerb des für die Ab- holung im Vollservice und im Komfortservice erforder- lichen Aufklebers (§ 3 Abs. 6) beträgt 5,00 Euro / Aufkleber 3.2 Die Bearbeitungsgebühr für den jährlichen erneuten Anschluss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 8) beträgt 15,00 Euro / Bereitst. 3.3 Die Gebühr für eine Änderung der Zahl, Art, Größe, des Entsorgungsrhythmus oder der Serviceart der Abfallbe- hälter (§ 3 Abs. 9, S. 4) beträgt: 15,00 Euro / Änderung 4.1 Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen aller Behälter betragen a) je Stunde Arbeitszeit pro Mitarbeiter 45,00 Euro b) je Betriebsstunde des Leerungsfahrzeuges - Absetzkipper 41,50 Euro - Abrollkipper 47,10 Euro - Müllwagen, Umleerwagen 51,80 Euro Bei den Gebühren wird auch die anteilige An- und Abfahrtszeit berücksichtigt. c) je Behälter - 4,4 m³ 4,10 Euro/Woche - 7,0 m³ 4,20 Euro/Woche - 10 m³ 7,00 Euro/Woche - 11 m³ 8,80 Euro/Woche BEKANNTMACHUNGEN

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