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stadtblatt  / 27. November 2019 14 2. Kleine Fraktionen/Gruppierungen: für zwei Büroarbeitsplätze oder eine jährliche Aus- gleichszahlung von: 2 000 Euro. (5) Die pauschale Ausgleichszahlung für die Anmietung eines externen Besprechungsrau- mes beträgt 5 000 Euro. (6) Einzelmitglieder und sonstige Gruppierun- gen erhalten an Stelle der Bereitstellung von Räumen eine jährliche Ausgleichszahlung wie folgt: 1.Für Räume: 3 250 Euro 2.Für Mobiliar und Büroausstattung: 700 Euro 3.Für EDV-Betreuung: 1 000 Euro.“ 5. Die Anlage 1 (Verwendungsnachweis) erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Sat- zung ersichtliche Fassung. 6. Die Anlage 2 (Inventarverzeichnis) erhält die aus demAnhang 2 zu dieser Satzung er- sichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung wird rückwirkend zum 1.Okto- ber 2019 in Kraft gesetzt. Heidelberg,den 21.11.2019 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Ge- setzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit widerspro- chen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfah- rens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Verwendungsnachweis Anlage 1 zur Satzung über die Finanzierung von Aufwendungen der Fraktionen,Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderates der Stadt Heidelberg (Fraktionsfinanzierungssatzung – FFS) – Stand 29.08.2019 Fraktion/Gruppierung/Einzelmitglied: Für das abgelaufene Kalenderjahr: [HINWEIS: Bezüglich des Abrechnungsverfahrens ist § 6 der Fraktionsfinanzierungs- satzung zu beachten] 1.Gegenüberstellung der Gesamtmittel und Gesamtausgaben Übertrag aus dem Vorjahr €: Abschlagzahlungen: 1.Quartal: € 2.Quartal: € 3.Quartal: € 4.Quartal: € Verfügbare Gesamtmittel einschl.Übertrag: Gesamtausgaben: Nicht ausgeschöpfte Mittel: Übertrag in das Folgejahr: [HINWEIS: schriftlicher Antrag erforderlich] Rückzahlung: 3.Bestätigung der/des Vorsitzenden der Fraktion/Gruppierung bzw.des Einzelmitgliedes des Gemeinderates Hiermit versichere ich, dass die erhaltenen Haushaltsmittel der Stadt Heidelberg nur für Zwe- cke im Sinne der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderates der Stadt Heidelberg verwendet wurden. Heidelberg,den …………………. Unterschrift der/des Fraktionsvorsitzenden ............................................... Inventarverzeichnis Anlage 2 zur Satzung über die Finanzierung von Aufwendungen der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderates der Stadt Heidelberg (Fraktionsfinanzierungssatzung – FFS) – Stand 29.08.2019 Fraktion/Gruppierung/Einzelmitglied: Für das abgelaufene Kalenderjahr: Verwendungsnachweise Art Betrag EUR Beleg/ bzw. Rech- nungs-Nr. [HINWEIS: jeder Beleg ist einzeln aufzufüh- ren] Kontoauszug-/ bzw. Hand- kassenbeleg-Nr. [HINWEIS: für jeden Beleg ist der dazugehörige Kontoauszug bzw. Handkassenbeleg auszuweisen] Anmer- kung Prüf- vermerk 1. Personal- kostenbudget 1.1 Vergütungen und Abführungen 1.1.1 Gehalt (netto) 1.1.2 Lohnsteuer 1.1.3 Sozialabgaben 1.2 Sonstige Personalaufwendungen 2. Sachkostenbudget 2.1 Sachaufwendungen 2.1.1 Kosten für externe Fachberatungen 2.1.2 Büromaterial 2.1.3 Porto- und Versand- kosten 2.1.4 Kontoführungsgebühren 2.1.5 Zeitschriften, Literatur 2.1.6 Beiträge an kommunal- politische Vereinigungen 2.1.7 Aufwendungen für informierende Öffentlich- keitsarbeit 2.1.8 Sonstiger Sachkosten- aufwand 2.2 Aufwendungen für Aus- und Fortbildungen 2.3 Aufwendungen für die Durchführung von Frak- tionssitzungen, Klausur- tagungen und ganztägigen Veranstaltungen, die der Vorbereitung der Fraktion für die Gemeinderatsarbeit dienen (hierzu gehört nicht die Gewährung von Sitzungs- geldern und die Bewirtung, soweit diese über eine Er- frischung hinausgeht) 3. Räume, Mobiliar/ Büroaus- stattung und EDV-Betreuung 3.1 Räume 3.1.1 Miete 3.1.2 Mietnebenkosten (Hei- zung, Wasser, Strom, Müll, Reinigung) 3.2 Mobiliar und Büro- ausstattung 3.2.1 Möbel [HINWEIS: An- schaffungen über 150,00 € (netto) sind im Inventarver- zeichnis (siehe Anlage 2) zu erfassen!] 3.2.2 Computer, Drucker, Ko- pierer, etc.[HINWEIS: Anschaf- fungen über 150,00 € (netto) sind im Inventarverzeichnis (siehe Anlage 2) zu erfassen!] 3.2.3 Einmalige und laufende Kosten für Telefon, Internet und Fax 3.3 EDV-Betreuung Zwischensumme Aufwendungen 4. Erträge 4.1 Guthabenzinsen 4.2 Erstattungen 4.3 Sonstiges GESAMTAUSGABEN (Summe der Aufwendungen abzüg- lich der Erträge)

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