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stadtblatt  / 27. November 2019 13 BEKANNTMACHUNGEN nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl des Jugendgemeinderates in Heidelberg vom 09.-14.12.2019 Die Wahlkommission hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019 die nachfolgend aufgeführten Bewer- berinnen und Bewerber zur Wahl des Jugendgemeinderates zugelassen. Da die Wahl nach Schultypen getrennt erfolgt, sind auch die Bewerberinnen und Bewerber ihren jeweiligen Schultypen zugeordnet. Innerhalb des Schultyps richtet sich die Reihenfolge der Bewerbungen nach dem Alphabet. Sekundarstufe I Name Vorname Geburtsjahr Schule Aslanoğlu Talha 2005 Gregor-Mendel-Realschule Dzielski Dawid 2004 Gregor-Mendel-Realschule Friscia Can Angelo 2005 Waldparkschule Mansour Robec 2004 Marie-Marcks-Schule Meisner Helios 2005 Johannes-Kepler-Realschule Morgel Markus 2005 Waldparkschule Munzer Sarah 2005 Internationale Gesamtschule Heidelberg Staab Emil Levi 2005 Waldparkschule Gymnasien Name Vorname Geburtsjahr Schule Albayati Zara 2005 Heidelberg International School Baumeister Vincent 2003 St. Raphael Gymnasium Blesch Julia 2002 Hölderlin Gymnasium Brunner Annika 2003 Helmholtz-Gymnasium Busch Lucas 2005 Heidelberg College Chaabou Khader 2002 Helmholtz-Gymnasium Frey Julia 2002 Helmholtz-Gymnasium Ganten Jasper 2003 St. Raphael Gymnasium Götz Lisa 2001 Helmholtz-Gymnasium Götz Marie 2004 Helmholtz-Gymnasium Jacobs Paula 2002 Internationale Gesamtschule Heidelberg Janenz Roman 2002 St. Raphael Gymnasium Janke Thomas 2003 Freie Waldorfschule Jänsch Jonas 2000 zuletzt: Helmholtz- Gymnasium Jänsch Moritz 2003 Helmholtz-Gymnasium Jünger Johanna 2005 Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Kaltschmidt Tim 2003 Helmholtz-Gymnasium Kober Johanna 2003 Hölderlin Gymnasium Kullmann Kaira 2003 Hölderlin Gymnasium Lichter Chiara 2005 St. Raphael Gymnasium Meschkat Karla 2002 St. Raphael Gymnasium Oberst Yunus Noah 2001 Bunsen-Gymnasium Phong Vinh Hung 2003 Bunsen-Gymnasium Rzeźniczak Klaudia 2000 zuletzt: Gymnasium in Hamburg Schreck Matilda 2004 St. Raphael Gymnasium Smolka Paul 2000 zuletzt: Helmholtz-Gymnasium Spoer Anna 2002 Internationale Gesamtschule Heidelberg Tasch Jakob 2003 St. Raphael Gymnasium Thürmer Mia 2005 Hölderlin Gymnasium Weber Katharina 2003 Helmholtz-Gymnasium Wei Min-Yue 2004 Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Wipfler Dario 2004 Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Wirtz Jonathan 2000 zuletzt: Englisches Institut Berufliche Schulen Name Vorname Geburtsjahr Schule Begisholli Donika 2001 Willy-Hellpach-Schule Christ Tobias 2001 Carl-Bosch-Schule Damci Cennet 2000 Julius-Springer-Schule Deuter Thadeus 2000 Julius-Springer-Schule Farahani Jasmin 2002 Julius-Springer-Schule BEKANNTMACHUNG 1.Satzung zur Änderung der Fraktionsfi- nanzierungssatzung vom 21.11.2019 Auf Grund der §§ 4 und 32a Absatz 3 der Ge- meindeordnung in der Fassung der Bekannt- machung vom 24. Juli 2000 (GBI S. 581, ber. S. 698),die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Fraktions- finanzierungssatzung Die Fraktionsfinanzierungssatzung vom 7. Mai 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 13. Mai 2015, berichtigt am 17. Juni 2015), wird wie folgt geändert: 1.§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Folgende Anspruchsgruppen werden ge- bildet: 1.Einzelmitglied 1 Sitz 2.sonstige Gruppierung 2 Sitze 3.kleine Fraktion/Gruppierung 3 bis 5 Sitze 4.mittlere Fraktion/Gruppierung 6 bis 8 Sitze 5.große Fraktion/Gruppierung 9 bis 11 Sitze 6.sehr große Fraktion/Gruppierung 12 bis 14 Sitze 7.Fraktion oder Gruppierung ab 15 Sitzen ab 15 Sitze“ 2.§ 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Anspruchsberechtigten erhalten für die Beschäftigung von Mitarbeitern ein jähr- liches Personalkostenbudget in folgender Höhe: 1.Einzelmitglied 11 600 Euro 2.sonstige Gruppierung 23 200 Euro 3.kleine Fraktion/Gruppierung 40 600 Euro 4.mittlere Fraktion/Gruppierung 69 600 Euro 5.große Fraktion/Gruppierung 98 600 Euro 6.sehr große Fraktion/Gruppierung 127 600 Euro 7.Fraktion oder Gruppierung ab 15 Sitzen 156 600 Euro“ 3.§ 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Anspruchsberechtigten erhalten ein jährliches Sachkostenbudget als Sockelbetrag in folgender Höhe: 1.Einzelmitglied 3 000 Euro 2.sonstige Gruppierung 3 000 Euro 3.kleine Fraktion/Gruppierung 5 000 Euro 4.mittlere Fraktion/Gruppierung 7 000 Euro 5.große Fraktion/Gruppierung 9 000 Euro 6.sehr große Fraktion/Gruppierung 10 000 Euro 7.Fraktion oder Gruppierung ab 15 Sitzen 16 000 Euro“ 4.§ 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Bereitstellung von Räumen (1) Kleine, mittlere, große und sehr große Fraktionen/Gruppierungen sowie Fraktio- nen oder Gruppierungen ab 15 Sitze erhalten Räume (inkl. Mobiliar und Büroausstattung sowie EDV-Betreuung) oder eine jährliche Ausgleichszahlung nach den Absätzen 2 bis 4. Sehr großen Fraktionen/Gruppierungen sowie Fraktionen oder Gruppierungen ab 15 Sitze wird zusätzlich eine pauschale jährliche Ausgleichszahlung für die Anmietung eines externen Besprechungsraumes für die Abhal- tung von Fraktionssitzungen gemäß Absatz 5 gewährt.Einzelmitglieder und sonstige Grup- pierungen erhalten an Stelle von Räumen Ausgleichszahlungen nach Absatz 6. (2) Zur Ausübung der Gemeinderatstätigkeit werden geeignete Räume, soweit diese im Rathaus verfügbar sind,in folgendemUmfang mietfrei bereitgestellt oder eine jährlicheAus- gleichszahlung geleistet: 1.Sehr große Fraktionen/Gruppierungen sowie Fraktionen oder Gruppierungen ab 15 Sitze: zwei Räume oder eine jährliche Ausgleichszahlung von: 15 000 Euro. 2.Mittlere und große Fraktionen/Gruppierun- gen zwei Räume oder eine jährliche Ausgleichszahlung von: 10 000 Euro. 3.Kleine Fraktionen/Gruppierungen: einen Raum oder eine jährliche Ausgleichszahlung von: 5 000 Euro. (3) Für die Räume wird folgende Ausstattung gemäß dem bei der Stadtverwaltung üblichen Standard bereitgestellt oder folgende jährli- che Ausgleichszahlung geleistet: 1. Mittlere, große und sehr große Fraktionen und Gruppierungen sowie Fraktionen oder Gruppierungen ab 15 Sitze: Mobiliar und Bü- roausstattung für drei Büroarbeitsplätze und einen Besprechungstisch oder eine jährliche Ausgleichszahlung von: 2 100 Euro. 2. Kleine Fraktionen/Gruppierungen: Mobi- liar und Büroausstattung für zwei Büroar- beitsplätze und einen kleinen Besprechungs- tisch oder eine jährliche Ausgleichszahlung von: 1 400 Euro. (4) Für die EDV-Betreuung wird eine Dienst- leistung nach den bei der Stadtverwaltung üblichen Standards und Vorgaben bereitge- stellt oder eine jährliche Ausgleichszahlung wie folgt geleistet: 1. Mittlere, große und sehr große Fraktionen und Gruppierungen sowie Fraktionen oder Gruppierungen ab 15 Sitze: für drei Büro- arbeitsplätze oder eine jährliche Ausgleichs- zahlung von: 3 000 Euro. Fidancan Kaan 2002 Julius-Springer-Schule Fischer Erik Hanjo 2001 Friedrich-List-Schule Mannheim Goldschmidt Paul 2002 Carl-Bosch-Schule Hanna Aho Alexander 2002 Julius-Springer-Schule Kohse Karsten 2002 Willy-Hellpach-Schule Naderi Khalek 2002 Julius-Springer-Schule Mörsch Marvin 2000 BBW Mosbach-Heidelberg Wienberg Jonas 2002 Julius-Springer-Schule Wolf Talia 2002 Willy-Hellpach-Schule

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