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stadtblatt  / 5. Juni 2019 15 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Nina Stöber (stö) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Service BÜRGERSERVICE Hotline der Stadt Heidelberg 06221 58-10580 oder 115 Lob und Kritik 06221 58-11580 www.heidelberg.de/ buergerservice ABFALL Abfall-Hotline 06221 58-29999 www.heidelberg.de/ abfall Recyclinghöfe Kirchheim/Oftersheimer Weg, Wieblingen/Mittelgewannweg: Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa 8-15 Uhr Emmertsgrund/Müllsauganlage, Ziegelhausen/Parkplatz Stiftsmühle, Handschuhsheim/Erzeugergroßmarkt: Mo-Fr 8-12 Uhr, 13-16 Uhr, Sa 8-15 Uhr BÜRGERÄMTER 06221 58-47980 (Bürgeramt Mitte) – Öffnungszeiten aller Bürger- ämter in den Stadtteilen unter: www.heidelberg.de/buergeramt Technisches Bürgeramt Kornmarkt 1 06221 58-25250 Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Mi 8-16 Uhr, Do 8-17.30 Uhr Kfz-Zulassungsstelle 06221 58-43700 Führerscheinstelle 06221 58-13444 Pleikartsförster Str. 116 Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 8-16 Uhr, Mi 8-17.30 Uhr STANDESAMT Rathaus, Marktplatz 10 06221 58-18510 standesamt@heidelberg.de www.heidelberg.de/standesamt BÜRGERBEAUFTRAGTER Gustav Adolf Apfel 06221 58-10260 Rathaus, Zimmer 216 FUNDBÜRO, Hospitalstr. 5 06221 653797 Mo, Mi, Do 8-16 Uhr, Di 8-12 Uhr, Fr 8-14 Uhr, www.hddienste.de >Fundbüro SCHWIMMBÄDER Öffnungszeiten der Schwimm- bäder: www.swhd.de > Bäder VERANSTALTUNGSKALENDER www.heidelberg.de/ veranstaltungen Veranstaltungen anmelden: www.heidelberg.de/eintrag HEIDELBERG IM WEB www.heidelberg.de ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids am 21.07.2019 zu der Frage: „Sind Sie dafür,dass auf den gegen- wärtig als Grünflächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Betriebshof gebaut wird?“ In seiner Sitzung am 09.Mai 2019 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass auf den gegenwär- tig als Grünflächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Be- triebshof gebaut wird?“ zugelassen (§ 21 Abs.3 und 4 Gemeindeordnung).* Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 21.Juli 2019,statt. Entschieden ist die Frage,in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (Ja- oder Neinstimmen) mindestens 20% der Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mit- gliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungs- tag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Heidelberg mit Hauptwohnung gemeldet sind und nicht vomWahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können abstimmen. Der Oberbürgermeister ist berechtigt, Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Personal- und Organisationsamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Organisationssachbearbeiterin/ Organisationssachbearbeiter für die Betreuung von Ämtern aus dem Sozial- und Kulturbereich. Die Stelle ist nach Be- soldungsgruppe A11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungs- weise Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) bewertet und bietet längerfristig Perspektiven bis Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Leiterin/Leiter der Zensus-Erhebungsstelle in Vollzeit. Aufgrund der temporären Einrichtung der Zensus-Erhebungsstelle erfolgt die Einstellung zunächst befristet bis zum 31.12.2023. Bei erfolgreichem Projektverlauf wird die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung geprüft. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weite- ren Informationen inklusive der Bewerbungsfristen finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . Hier können Sie sich auch bei den jeweiligen Ausschreibungen direkt online bewerben. von Unionsbürger/innen zur Feststel- lung des Stimmrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versiche- rung an Eides Statt mit der Angabe der Staatsangehörigkeit zu verlangen. Antrag auf Eintragung in das Wählerver- zeichnis: Bürger/innen, die ihr Wahlrecht für Ge- meindewahlen durch Wegzug oder Ver- legung der Hauptwohnung aus dem Stadtgebiet von Heidelberg verloren haben und vor Ablauf von drei Jah- ren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimm- berechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Tag des Bürgerentscheids noch nicht mindestens drei Monate in der Gemein- de wohnen oder ihre Hauptwohnung be- gründet haben, werden nur auf schrift- lichen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Unionsbürger/innen, die nicht der Mel- depflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wähler- verzeichnis eingetragen. Dem schriftli- chen Antrag haben Unionsbürger/innen eine Versicherung an Eides Statt mit der Erklärung nach § 3 Absätze 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzuschlie- ßen. Vordrucke für die Antragstellung sind in allen Bürgerämtern erhältlich. Die Anträge auf Eintragung in das Wäh- lerverzeichnis müssen schriftlich ge- stellt werden und spätestens bis zum Sonntag, den 30. Juni 2019, beim Bürger- und Ordnungsamt eingehen. Heidelberg,den 05.06.2019 Prof.Dr.Eckart Würzner Wahlleiter * Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis wird jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl bzw. die davon abgeleiteten Begriffe ver- wendet.

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