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stadtblatt  / 8. Mai 2019 4 AKTUELLES Frauen-Nachttaxi jetzt günstiger Seit dem 1. Mai kostet das Frauen-Nachttaxi sechs statt sieben Euro M it dem Frauen-Nachttaxi kommen Heidelberger Frau- en und Mädchen seit 1992 sicher durch die Nacht. Finanziert wird das Projekt aus dem städtischen Haushalt, einem Zuschuss der Funk- taxi-Zentrale Heidelberg und den Einnahmen aus dem Fahrscheinver- kauf. Um das Angebot noch attrakti- ver zu machen und noch mehr Frau- en und Mädchen die Nutzung zu ermöglichen,wurden die Fahrpreise zum 1. Mai von bisher sieben Euro auf sechs Euro gesenkt. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.März einstimmig beschlossen. Das Frauen-Nachttaxi trägt dazu bei, die Sicherheit für Frauen und Mäd- chen im öffentlichen Raum zu er- höhen, und wird gerne genutzt: Im vergangenen Jahr gab es rund 9.000 Fahrten mit dem Frauen-Nachttaxi. Die neuen Fahrscheine können be- reits seit Ende April in allen Bürger- ämtern der Stadt sowie beimBürger- service im Rathaus gekauft werden. Die alten Fahrscheine bleiben bis Ende 2022 gültig. Wer ist fahrberechtigt? Frauen ab 14 Jahren mit Hauptwoh- nung in Heidelberg.Nachweis durch gültigen Personalausweis/Pass. Kin- der unter 14 Jahren können kosten- los mitgenommen werden. Wo und wann gilt der Fahrschein? Das Frauen-Nachttaxi gilt nur inner- halb der Stadtgrenzen Heidelbergs, Fahrten nach oder von außerhalb sind nicht gestattet. Das Ticket gilt zwischen 22 und 6 Uhr.Ausnahme: Frauen ab 60 Jahren fahren ab 20 Uhr zum ermäßigten Preis.Nachweis erforderlich! Wer macht mit? Nicht alle Taxen in Heidelberg ha- ben sich dem Frauen-Nachttaxi angeschlossen. Vor dem Zusteigen muss geklärt werden, ob der Fahr- schein akzeptiert wird. cca Mehr Infos unter www. heidelberg.de/frauennachttaxi Damit noch mehr Frauen und Mädchen sicher durch die Nacht kommen, wurde der Preis für den Fahrschein innerhalb Heidelbergs um einen Euro gesenkt. ( Foto Dittmer) Wahlen am 26. Mai: Briefwahl jetzt beantragen Briefwahlunterlagen sind ab sofort in allen Bürgerämtern erhältlich A m 26.Mai 2019 finden die Euro- pawahl und in Baden-Würt- temberg auch die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantra- gen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidel- berg zu den Öffnungszeiten erhält- lich. Die Wahl kann dann dort auch direkt ausgeübt werden. Beantragung mittels QR-Code, durch Online-Antrag oder schriftlich Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.Wer schnell und unkompli- ziert zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit seinen Wahlschein bean- tragenmöchte,um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen, oder wer in einem beliebigen Heidelber- ger Wahllokal wählen möchte, kann dies über den QR-Code auf der Rück- seite der Wahlbenachrichtigung tun oder über den Online-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg un- ter www.heidelberg.de/wahlen. Anträge auf Ausstellung von Brief- wahlunterlagen können auch schriftlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefo- nische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich, auch nicht die Be- antragung per SMS. Antrag bis spätestens 24. Mai, 18 Uhr Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungs- amt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen.Auch in den Au- ßenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Frei- tag, 24. Mai 2019, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter sind da- bei zu berücksichtigen (8 bis 12 Uhr beziehungsweise 8 bis 16 Uhr). Wer den Antrag für eine andere Per- son stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer an- deren Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächti- gen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können. Rückfragen beantwortet die Wahl- dienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte. eu 06221 58-42220 wahldienststelle@heidelberg.de Weitere Infos auch unter www.heidelberg.de/wahlen Hauptsache wählen gehen! Egal ob am 26. Mai oder per Briefwahl ( Foto Rothe) Ob auf Reisen, für Bankge- schäfte oder bei Polizeikon- trollen, immer wieder gibt es Gelegenheiten, bei denen man sich als Bürgerin oder Bürger ausweisen muss. ›› Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass es lästige Folgen haben kann, wenn der Personal- ausweis oder der Pass abge- laufen ist. Im schlimmsten Fall muss sogar mit einem Bußgeld gerechnet werden. ›› Wer feststellt, dass sein Aus- weis oder sein Pass bald ab- läuft oder abgelaufen ist, sollte mit dem Ausweis oder dem Pass und einem Passfo- to ins Bürgeramt des jeweili- gen Stadtteils kommen. ›› Ein neuer Pass kostet 60 Euro (für unter 24-Jährige 37,50 Euro). ›› Der neue Personalausweis kostet für Bürger ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro, für jüngere Antragsteller liegt die Gebühr bei 22,80 Euro. Infos gibt es in allen Bürger- ämtern und unter www.heidelberg.de/ buergeramt Gültigkeit von Ausweis & Co. prüfen

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