stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 27. Dezember 2018 20  - in der Komfortstufe 3 389,40 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung  - in der Komfortstufe 1 519,20 Euro / Jahr  - in der Komfortstufe 2 1 038,40 Euro / Jahr  - in der Komfortstufe 3 1 557,60 Euro / Jahr 1.2 Die Gebühren für Restmüll-Großraumbehälter betragen: Für einen 2,5 m³-Großraumbehälter Jahres- gebühr Euro / Jahr Leistungs- gebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei 14-täglicher Abholung 937,50 3 031,60 3 969,10 bei einm. Abholung/Woche 1 875,00 6 063,20 7 938,20 bei zweim. Abholung/Woche 3 750,00 12 126,40 15 876,40 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 116,60 Euro / Abh. Für einen 5 m³-Großraumbehälter Jahres- gebühr Euro / Jahr Leistungs- gebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei 14-täglicher Abholung 1 875,00 6 063,20 7 938,20 bei einm. Abholung/Woche 3 750,00 12 126,40 15 876,40 bei zweim. Abholung/Woche 7 500,00 24 252,80 31 752,80 bei dreim. Abholung/Woche 11 250,00 36 379,20 47 629,20 bei fünfm. Abholung/Woche 18 750,00 60 632,00 79 382,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 233,20 Euro / Abh. Für einen 10 m³-Großraumbehälter  - je Tonne Restmüll 120,00 Euro  - Behältermiete 24,50 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. Für einen 35 m³-Großraumbehälter  - je Tonne Restmüll 120,00 Euro  - Behältermiete 47,90 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. 1.3 Die Gebühren für Pressbehälter betragen: für einen Behälter für gepressten Abfall  - je Tonne Restmüll 120,00 Euro Hinzu kommen nach Nr. 4.1 die Gebühren für das Ein- sammeln und Transportieren der Abfälle. 1.4 Bei zugelassenem Verdichten des Restmülls (§ 15 Abs. 8 S. 2 der Abfallwirtschaftssatzung) wird ein Gebühren- zuschlag von 70% der ohne Verpressung zu zahlenden Leistungsgebühr erhoben. 2. Behälter für Abfälle zur Verwertung 2.1 Die Gebühren für Bioabfallbehälter betragen: 2.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilser- vice) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter  - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei  - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei  - für Zwischenleerungen gebührenfrei  - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 1,00 Euro / Sack Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter  - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei  - bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei  - für Zwischenleerungen gebührenfrei 2.1.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens (Voll- service) Für einen 120-Liter-Bioabfallbehälter  - bei wöchentlicher Leerung 15,60 Euro / Jahr  - bei 14-täglicher Leerung 7,80 Euro / Jahr  - für Zwischenleerungen gebührenfrei Für einen 240-Liter-Bioabfallbehälter  - bei wöchentlicher Leerung 20,80 Euro / Jahr  - bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr  - für Zwischenleerungen gebührenfrei 2.1.3 Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskon- formen Standplätzen (Komfortservice) sind folgende, gegenüber den Gebühren Nr. 2.1.2, zusätzlichen Gebüh- ren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter die in Nr. 1.1.3 b) und c) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 2.2 Die Gebühren für Papierbehälter aus Haushaltungen betragen: 2.2.1 ohne den Service des Raus- und Reinstellens (Teilservice) Bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei Für einen 660-Liter-Papierbehälter  - bei wöchentlicher Leerung 148,40 Euro / Jahr Für einen 1100-Liter-Papierbehälter  - bei wöchentlicher Leerung 247,30 Euro / Jahr 2.2.2 inklusive des Services des Raus- und Reinstellens (Voll- service) Für einen 120-Liter-Papierbehälter  - bei 14-täglicher Leerung 7,80 Euro / Jahr Für einen 240-Liter-Papierbehälter  - bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr Für einen 660-Liter-Papierbehälter  - bei wöchentlicher Leerung 190,00 Euro / Jahr  - bei 14-täglicher Leerung 20,80 Euro / Jahr Für einen 1100-Liter-Papierbehälter  - bei wöchentlicher Leerung 294,10 Euro / Jahr  - bei 14-täglicher Leerung 23,40 Euro / Jahr 2.2.3 Für das Raus- und Reinstellen bei nicht satzungskon- formen Standplätzen (Komfortservice) sind folgende, gegenüber den Gebühren nach Nr. 2.2.2 zusätzliche Ge- bühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter bei 14-täg- licher Leerung sowie für einen 660-Liter und 1100-Li- ter-Behälter bei wöchentlicher und 14- täglicher Leerung die in Nr. 1.1.3 a) bis d) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 3.1 Die einmalige Gebühr für den Erwerb des für die Ab- holung im Vollservice und im Komfortservice erforder- lichen Aufklebers (§ 3 Abs. 6) beträgt 5,00 Euro / Aufkleber 3.2 Die Bearbeitungsgebühr für den jährlichen erneuten Anschluss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung (§ 3 Abs. 8) beträgt 15,00 Euro / Bereitst. 3.3 Die Gebühr für eine Änderung der Zahl, Art, Größe, des Entsorgungsrhythmus oder der Serviceart der Abfallbe- hälter (§ 3 Abs. 9, S. 4) beträgt: 15,00 Euro / Änderung 4.1 Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen aller Behälter betragen je Stunde Arbeitszeit pro Mitarbeiter 43,70 Euro je Betriebsstunde des Leerungsfahrzeuges  - Absetzkipper 40,30 Euro  - Abrollkipper 46,10 Euro  - Müllwagen, Umleerwagen 49,70 Euro Bei den Gebühren wird auch die anteilige An- und Abfahrtszeit berücksichtigt. Hinzu kommen die Gebühren für die Entsorgung der Ab- fallmenge in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen gemäß Nr. 7. 4.2 Gebühr für das separate Anfahren aller Behälter bis 5 m³ zur Abfallentsorgung 34,30 Euro / Anfahrt Hinzu kommen nach Nr. 1.1.1, 1.1.2 und 1.2 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung.

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