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stadtblatt  / 11. April 2018 10 BEKANNTMACHUNG Planfeststellungsverfahren nach den §§ 37 ff.des Straßengesetzes (StrG) i.V.m. den §§ 72 ff.des Landesverwaltungsver- fahrensgesetzes (LVwVfG) für den Neu- bau der Geh- und Radwegbrücke Gnei- senaustraße in Heidelberg ‒ Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen ‒ Die rechtzeitig erhobenen Einwendun- gen bzw. Äußerungen sowie die Stellung- nahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den anerkannten Vereinigungen, den Betrof- fenen sowie den Personen, die Einwen- dungen erhoben haben,am Dienstag,den 24.04.2018 um 10.00 Uhr im Bürgerhaus Bahnstadt, Bürgersaal (1.OG) , Gadamerplatz 1,69115 Heidelberg in einer mündlichen Verhandlung erör- tert. Der Einlass erfolgt ab 9.30 Uhr. Unverbindliche Tagesordnung I. Begrüßung II. Organisatorische Hinweise III. Vorstellung des Vorhabens (ein- schließlich Planänderungen) durch den Vorhabenträger IV. Bedarf V. Verkehrliche Belange 1.Betriebs- und Verkehrssicherheit 2.Vorhandene Infrastruktur 3.Benachbarte (geplante) Vorhaben 4.Barrierefreiheit 5.Sonstige verkehrliche Belange VI. Denkmalschutz VII. Immissionen VIII.Umweltbelange IX. Wasserrechtliche Belange X. Belange von Leitungsträgern und Versorgungsunternehmen XI. Belange von Grundstücksbetroffe- nen und Mietern XII. Sonstige Betroffenheiten XIII.Sonstiges Hinweise: 1. Die Erörterungsverhandlung ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann sonstigen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter wider- spricht. 2. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Be- teiligten kann auch ohne ihn verhan- delt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. 3. Die durch Teilnahme am Erörterungs- termin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden (z.B. Fahrtkosten, Kosten der Beauftragung eines Bevoll- mächtigten). 4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern ‒ soweit erforderlich ‒ in einem gesonder- ten Entschädigungsverfahren behandelt. Regierungspräsidium Karlsruhe - Anhörungs-/Planfeststellungs- behörde - ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Wird eine Steuer nicht rechtzeitig ge- zahlt,so werden vom Fälligkeitstag ab die gesetzlichen Säumniszuschläge berech- net. Gleiches gilt für sonstige städtische Steu- ernachforderungen, deren Fälligkeit im Einzelfall besonders festgesetzt oder ver- einbart wurde und inzwischen eingetre- ten ist, sowie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschriftman- dat (ehem. Bankeinzugsermächtigung) werden gebeten, selbst keine Zahlung zu veranlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Mona- ten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss,Zi.0.09A), Tel.58-14 360 mitzuteilen.Vom Ende der Hundehaltung ist innerhalb eines Monats die genann- te Stelle zu benachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechnen. Informationen zur Hundesteuer, Bank- einzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wählen Sie hier „Rathaus“; „Stadtverwaltung“; „Ämter von A bis Z“; „Kämmereiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 , BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99, BIC: SOLADES1HDB -nur für Bußgelder/Verwarnungen- Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Forderungen des Amtes für Ab- fallwirtschaft und Stadtreinigung- Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigung Schriesheim (Madon- nenberg) Rhein-Neckar-Kreis Schlussfeststellung vom 21.03.2018 Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung ‒ erklärt das Flurbereinigungsverfahren Schriesheim (Madonnenberg) für abgeschlossen. BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Gebäudemanagement sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Verantwortliche/Verantwortlichen für Veranstal- tungstechnik als technische Leitung (Entgeltgruppe 9a TVöD-V/Bewerbungs-Kennziffer P 1) sowie eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Entgeltgruppe 7 TVöD-V/Bewerbungs-Kennziffer P 2). Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die Müllabfuhr in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 3 TVöD-V. Die Berufsfeuerwehr sucht zum 01. April 2019 mehrere Personen zur Ausbildung als Brandmeisterin/Brandmeister im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen auch zum Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/ stellenausschreibungen . Hierzu wird festgestellt,dass ›› die Ausführung nach dem Flurberei- nigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist ›› den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen,die im Flurbereinigungsver- fahren hätten berücksichtigt werden müssen ›› die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist ›› die Aufgaben der Teilnehmergemein- schaft abgeschlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbe- reinigungsverfahren beendet. Gleichzei- tig erlischt auch die Teilnehmergemein- schaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbe- reinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Dieser Be- schluss kann auch auf der Internetsei- te des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3774 ) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung können die Beteiligten und der Vorstand der Teil- nehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Wider- spruch beim Landratsamt Rhein-Neckar- Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Hei- delberg, oder bei jeder anderen Dienst- stelle des Rhein-Neckar-Kreises einlegen. Für die Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Eingang des Widerspruchs beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis maßge- bend. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt- machung. gez.Lothar Schlesinger D.S. Amtsleiter Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim,Muthstraße 4 Telefon 07261-9466-5400 Telefax 07261-9466-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@ rheinneckar-kreis.de JUGENDGEMEINDERAT Einladung zur Sitzung des Jugendge- meinderates am Dienstag, 10.04.2018, um 17:00 Uhr, Großer Rathaussaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bürgerfragestunde 2 Jugendklimagipfel 2017 im Rahmen des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Stadt Heidelberg, Zuziehung von Sachverständi- gen , hier: Herr Stephan Pucher und Frau Constanze Einsiedler, BUND Heidelberg, oder Stellvertretung,Beschlussvorlage 2.1 Jugendklimagipfel 2017 im Rahmen des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Stadt Heidelberg,Informationsvorlage 3 Arbeitskreise der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung ‒ Information der Ver- waltung und Beteiligung des Jugendge- meinderates 4 Vorstellung der Arbeit der Internationa- len Bauausstellung Heidelberg (IBA) 5 Arbeitsschwerpunkte der Abteilung Schulentwicklung/Regionales Bildungs- büro des Amtes für Schule und Bildung der Stadt Heidelberg,Informationsvorlage 6 Maßnahmen zum gelingenden Über- gang von der Schule in Beruf, Ausbildung oder Studium,Informationsvorlage 7 Einführung des Projekts „Interkulturel- le Elternmentoren“ an Heidelberger Schu- len,Informationsvorlage 8 Bericht zur amtlichen Schulstatistik 2017/2018,Informationsvorlage

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