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stadtblatt  / 31. Januar 2018 10 BEKANNTMACHUNG Frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit an der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans Der Nachbarschaftsverband Heidel- berg-Mannheim schreibt den Flä- chennutzungsplan für seine Mit- gliedsgemeinden Brühl, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Heidelberg, Hirschberg, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Lei- men, Mannheim, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Sandhausen, Schriesheim und Schwetzingen insgesamt fort. Dabei geht es insbesondere um die zukünftigen Wohn- und gewerblichen Bauflächen. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öf- fentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB kön- nen die Planunterlagen vom 05.02.2018 bis 16.03.2018 im Internet unter www. nachbarschaftsverband.de sowie am Sitz der Geschäftsstelle des Nachbarschafts- verbandes in der Collinistraße 1 in 68161 Mannheim (Beratungszentrum Bauen und Umwelt im EG des Collini-Centers) eingesehen werden. Ortsspezifische Aus- züge der Unterlagen liegen in Heidelberg im Technischen Bürgeramt, Verwal- tungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1 sowie in den Rathäusern der weiteren Mitgliedsgemeinden zu den je- weiligen Öffnungszeiten aus. Innerhalb der Auslegungsfrist haben Sie Gelegen- heit, die Planung zu erörtern, uns Ihre Stellungnahme schriftlich zuzuleiten oder während der angegebenen Sprech- zeiten zur Niederschrift vorzutragen. Nachbarschaftsverband Heidelberg- Mannheim, Collinistraße 1, 68161 Mann- heim - Telefon 0621/ 10 68 46, E-mail: nachbarschaftsverband@mann heim.de www.nachbarschaftsverband.de Mannheim,den 29.01.2018 Martin Müller,Geschäftsführung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Jagdgenossenschaft für den Stadt- kreis Heidelberg Die Versammlung der Jagdgenossen wird auf Dienstag, 06. Februar 2018, 11.00 Uhr, im Rathaus, Marktplatz 10 (Kleiner Rathaussaal) einberufen. Tagesordnung: 1. Feststellung der Zahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der vertretenen Grundstücke sowie Feststel- lung der form- und fristgerechten Einla- dung 2. Rechenschaftsbericht über die Ge- schäftsführung seit der letzten Ver- sammlung. 3. Entlastung des Vorstandes. 4. Neuwahl des Vorstandes. 5. Beschlussfassung über die Art der Jagdnutzung und Jagdverpachtung. 6. Beschlussfassung über die Verwen- dung des Reinertrages der Jagdnutzung. 7. Änderung des § 10 Abs. 3 c der Satzung der Jagdgenossenschaft (Aufgaben des Jagdvorstandes) 8. Verschiedenes. Zutritt zur Versammlung haben die Ei- gentümer von Grundflächen auf der Ge- markung Heidelberg,die zu den gemein- schaftlichen Jagdbezirken gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Vor dem Zutritt zu der Versammlung ist in geeigneter Weise die Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft (z.B. Grund- buchabschrift, Grundsteuerbescheid A) nachzuweisen. Außerdem ist eine Erklärung über den Umfang des Grundbesitzes (Flurstück Nr., Größe) sowie über das Bestehen der Eigentumsrechte abzugeben und ein gültiges Ausweisdokument (Personal- ausweis/Reisepass) vorzulegen. Zur Feststellung der Zutrittsberechti- gung ist der Sitzungssaal ab 10.30 Uhr geöffnet. Für die Jagdgenossenschaft Der Jagdvorstand Dr.Baader Stadtentwicklungs- und Verkehrs- ausschuss Einladung zur Sitzung des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschusses am Mittwoch, 31.01.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Die Tagesordnung der Sitzung steht im Internet unter www.heidelberg. de/gemeinderat Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit Einladung zur Sitzung des Ausschus- ses für Soziales und Chancengleich- heit am Donnerstag, 01.02.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Markt- platz 10,69117 Heidelberg. Die Tagesordnung der Sitzung steht im Internet unter www.heidelberg. de/gemeinderat Bezirksbeirat Pfaffengrund Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Pfaffengrund am Don- nerstag, 01.02.2018, um 18:00 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaffengrund, Be- sprechungsraum, Schwalbenweg 1/2, 69123 Heidelberg Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Informationen zu den Baumaßnah- men „Neubau der BAB-Brücke Pfaffen- grund-Eppelheim“ 3 Fragen zur Straßenunterhaltung 4 Verschiedenes ‒ Anfrage zum WLAN Heidelberg4you am Spielplatz Früh- lingsweg BEZIRKSBEIRAT NEUENHEIM Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Neuenheim am Dienstag, 06.02.2018, um 18:00 Uhr, Bürgerzen- trum Neuenheim, Lutherstraße 18, 69120 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Außenbewirtschaftung Marktplatz Neuenheim,Antrag aus der Mitte des Be- zirksbeirates 2.1 Anordnung der Außenbewirtschaf- tungen auf dem Marktplatz Neuenheim, Informationsvorlage 3 Verschiedenes BEIRAT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Einladung zur Sitzung des Beirates von Menschen mit Behinderungen am Montag, 05.02.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg BEKANNTMACHUNGEN Die Stadt Heidelberg verkauft im Stadtteil Ziegelhausen einen Bauplatz im Peter-Wenzel-Weg mit 681 m². Das Grundstück wird gegen Gebot ausgeschrieben. Im Rahmen der Förderung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern bietet die Stadt familiengünstiges Wohnen in Form von Erbbaurechten an. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Der Bauplatz ist mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen. Neben den sonstigen baurechtlichen Bestimmungen sind die Vorgaben der Energiekonzeption 2010 der Stadt Heidelberg (Passiv- hausstandard) einzuhalten. Interessenten stehen in unserem Exposé unter www.heidelberg.de (Rathaus/Stadtver- waltung/Pacht und Verkauf) umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die Aufhebung der Ausschreibung bleibt vorbehalten. Anfragen und schriftliche Bewerbungen werden bis zum 26.02.2018 (Ausschlussfrist) erbeten an: Stadtverwaltung Heidelberg Amt für Liegenschaften und Konversion Postfach 10 55 20 69045 Heidelberg Tel. : 06221 58-15120, Fax : 06221 58-48230 E-Mail: liegenschaftsamt@heidelberg.de Die Stadt Heidelberg verkauft im Stadtteil Ziegelhausen einen Bauplatz im Apfelskopfweg mit 2.892 m². Das Grundstück wird gegen Gebot ausgeschrieben. Im Rahmen der Förderung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern bietet die Stadt familiengünstiges Wohnen in Form von Erbbaurechten an. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Der Bauplatz ist unter baurechtlichen Bestimmungen zu bebauen. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Energiekonzeption 2010 der Stadt Heidelberg (Passivhausstandard) einzuhalten. Interessenten stehen in unserem Exposé unter www.heidelberg.de (Rathaus/Stadtver- waltung/Pacht und Verkauf) umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die Aufhebung der Ausschreibung bleibt vorbehalten. Anfragen und schriftliche Bewerbungen werden bis zum 26.02.2018 (Ausschlussfrist) erbeten an: Stadtverwaltung Heidelberg Amt für Liegenschaften und Konversion Postfach 10 55 20 69045 Heidelberg Tel. : 06221 58-15120, Fax : 06221 58-48230 E-Mail: liegenschaftsamt@heidelberg.de

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