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Vegetationszeit beginnt

Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt

Wenn es bald wieder wärmer wird, beginnen Vögel und kleine Säugetiere in Hecken und Bäumen mit dem Nestbau und der Aufzucht der Jungtiere.

Blühender Kirschbaum
Blühender Kirschbaum (Foto: Stadt Heidelberg)

Deswegen genießen sie in der sogenannten Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September besonderen Schutz. In dieser Zeit ist es beispielsweise verboten, Bäume zu entfernen oder Hecken, Gebüsche und andere Gehölze gänzlich abzuschneiden. Das sichert auch den Insekten das Blütenangebot. Um Konflikte mit gesetzlichen Vorgaben zu vermeiden, empfiehlt die untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt, anstehende Gartenarbeiten noch im Februar, vor Beginn der Vegetationszeit, durchzuführen.

Informationen zu den Naturschutzregelungen in der Vegetationszeit sind unter www.heidelberg.de/umwelt zu finden.