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Schutz für den alten Dorfkern

Neuenheim: Erhaltungssatzung liegt zur Einsicht aus

Verwinkelte schmale Gassen und dörflich anmutende kleinteilige Gebäude: das ist das alte Dorf Neuenheim.

Der alte Ortskern von Neuenheim soll über eine Erhaltungssatzung geschützt werden.
Schmale Gassen, kleine Häuser: Der alte Ortskern von Neuenheim soll über eine Erhaltungssatzung geschützt werden. (Foto: Rothe)

Der Gemeinderat hat die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den alten Dorfkern von Neuenheim beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Schulzengasse und der westlichen Brückenkopfstraße, die Sackgasse und den Marktplatz mit seinen Gebäuden sowie einzelne Gebäude in der Ladenburger Straße.

Infoabend am 29. Januar

Über die Erhaltungssatzung „Neuenheim – „Alter Dorfkern“ und ihre Inhalte kann man sich bei einem Informationsabend der Stadt Heidelberg am Dienstag, 29. Januar 2013, um 18 Uhr im Seniorenzentrum Neuenheim, Uferstraße 12, kundig machen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Satzung liegt ab 16. Januar aus

Der Entwurf der Erhaltungssatzung und die Ortsbildanalyse können vom 16. Januar bis zum 15. Februar im Technischen Bürgeramt, Kornmarkt 1, und unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Stellungnahmen zur Satzung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.  (rie)