Stadtentwicklung
Urteil zur Unteren Straße
In der Unteren Straße wird es keine neuen Gaststätten geben: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat dies in der nun zugestellten Begründung seines Berufungsurteils vom 17. Oktober 2012 bekräftigt. Geklagt hatten zwei Hauseigentümer, die ihre Ladengeschäfte in Kneipen umwandeln wollten. Der VGH hat die Festsetzungen des Bebauungsplans Östliche Altstadt der Stadt für wirksam erklärt, die einer solchen Umwandlung entgegenstehen.
Die Stadt sieht damit ihre Strategie bestätigt, in der Altstadt durch viele einzelne Maßnahmen einen Ausgleich zu schaffen zwischen den unterschiedlichen Nutzungsinteressen, die in den vergangenen Jahren zunehmend zu Konflikten geführt haben. Die Altstadt wird genutzt von Lehrenden und Lernenden, Feiernden und Kulturinteressierten – und den Menschen, die im historischen Stadtkern leben. Bürgermeister Wolfgang Erichson sagte zu dem Urteil: „Wir freuen uns, dass die Linie der Stadt, keine weiteren Kneipen oder Gastronomiebetriebe in der östlichen Altstadt zuzulassen, höchstrichterlich bestätigt wurde.“