Stadt & Leute
Würde der Heimbewohner schützen
... ist die Aufgabe der Heimaufsicht beim Amt für öffentliche Ordnung – Tätigkeitsbericht für 2004/2005
Zum Aufgabengebiet des Amts für öffentliche Ordnung gehört die Heimaufsicht. Sie überprüft auf der Grundlage des Heimgesetzes Alten- und Pflegeheime, Hospize, Behinderteneinrichtungen sowie Heime für psychisch und seelisch Kranke.
Zweck der Begehungen, die wiederkehrend oder auf Anlass von Beschwerden durchgeführt werden, ist es, die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner zu schützen, ihre Selbstbestimmung zu fördern, die Pflegemaßnahmen zu überprüfen, die Mitwirkung der Bewohner zu sichern sowie Heimbewohner/innen, Angehörige und Heime zu beraten.
In Heidelberg gibt es 15 Einrichtungen mit zusammen 2.123 Plätzen, die von der Heimaufsicht im Laufe der beiden vergangenen Jahre überprüft wurden: ein Seniorenstift mit 542 Plätzen, neun vollstationäre Pflegeheime (1.393 Plätze), ein Kurzzeitpflegeheim, eine solitäre Tagespflegeeinrichtung (je 20), ein Hospiz (5), ein Heim für Menschen mit Behinderungen (623) ein Heim für psychisch und seelisch Kranke (80 Plätze).
Aufgrund ihrer Begehungen kommt die Heimaufsicht zu dem Ergebnis, dass die Pflege- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen insgesamt recht gut ist. Bei festgestellten Mängeln zeigten sich die Heime in der Regel sehr kooperationsbereit und aufgeschlossen für Anregungen der Heimaufsicht.
Geprüft wurde unter anderem die Personalausstattung mit dem Ergebnis, dass nur eine stationäre Pflegeeinrichtung die vorgeschriebene 50-Prozent-Quote an Fachkräften nicht einhielt. In mehreren Einrichtungen traten an den Wochenenden oder während des Nachtdienstes Lücken bei der pflegerischen Fachkraftbesetzung auf.
Bei der Beurteilung der Pflegequalität gab es vereinzelt Kritik an unregelmäßigem Kontinenztraining, nicht ausreichender Mundpflege und nicht regelmäßigen Blutdruck- und Blutzuckermessungen (zumindest wurden diese nicht regelmäßig im Leistungsnachweis vermerkt). Für einige Einrichtungen regte die Heimaufsicht umfangreichere Mobilisierungsangebote an.
Hinsichtlich der Betreuungsqualität merkt die Heimaufsicht an, dass in allen Einrichtungen zumindest eine zentrale Beschäftigungstherapie vorhanden ist. Eine Bereicherung des Angebots werde in einigen Heimen durch verstärktes ehrenamtliches Engagement erreicht.
Zur Überprüfung einer ausreichenden Ernährung berechneten die Einrichtungen den Body-Mass-Index. Einige Heime versuchten erfolgreich, das Gewicht ihrer Bewohner zu stabilisieren. Die dokumentierten Trinkmengen der Bewohner lagen zum Teil deutlich unter dem Bedarf, wobei nicht immer klar wurde, ob es sich nur um vergessene Einträge handelte.
Bauliche Mängel gab es manchmal hinsichtlich der Zimmergrößen: Zimmer würden als Doppelzimmer genutzt, ohne die von der Heimmindestbauverordnung vorgeschriebene Größe zu haben. Bei Neuerrichtungen werde die Heimaufsicht meist schon während der Planungsphase befragt.
Von der Heimaufsicht dokumentiert wurden auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen, die jedoch oftmals auf den Wunsch des betroffenen Bewohners zurückgingen. In einzelnen Fällen werde fälschlicherweise der Wunsch von Angehörigen als ausreichend für eine Freiheitsentziehung angesehen.
Gut funktioniere die Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung. Zehn von zwölf Heimen bildeten bis Ende 2005 einen Heimbeirat. In einem mussten noch Wahlen stattfinden. Nur in einem Fall konnten weder Bewohner noch Angehörige oder dem Heim nahe stehende Personen für den Heimbeirat gewonnen werden, so dass ein Heimfürsprecher eingesetzt wurde.