Aktuelles
Pflichten bei Schnee und Eis
Die Stadt ist gerüstet – auch Anlieger müssen räumen
Der städtische Winterdienst ist auf Schnee und Eis vorbereitet. Bei Winterwetter tragen auch die Anliegerinnen und Anlieger Verantwortung.
Der Winterdienst räumt die wichtigsten Straßen und Radwege – für die Gehwege sind die Anlieger zuständig. Diese müssen öffentliche Gehwege, Treppen und verkehrsberuhigte Bereiche werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr räumen und streuen. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über bis 21 Uhr abends. Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschoben werden, dass Fußgänger ungehindert passieren und die Straße überqueren können. Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Streuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden, keine auftauenden Mittel. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand mit maximal einem Drittel Salzanteil verwendet werden. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.