Stimmen aus dem Gemeinderat
Bunte Linke / Die Linke
Dr. Arnulf Weiler-Lorentz
Mit dem Verkauf der Fuchs‘schen Villa ...
... droht auch der Abriss. Es werden Renovierungskosten in einer Höhe genannt, die Abriss und verdichteten Neubau ermöglichen. Denkmalschutz greift immer dann nicht, wenn die für den Erhalt des Gebäudes nötigen Renovierungskosten nicht über die Nutzung erwirtschaftet werden können.
Einem Abrissantrag müsste dann stattgegeben werden. Danach könnte der neue Eigentümer so hoch bauen wie in der Umgebung. Er könnte zusätzlich auf dem gepflasterten Teil des Geländes, der nicht durch die Erhaltungssatzung Weststadt geschützt ist, neue Gebäude errichten. Wir haben deshalb für den Bereich um die Fuchs‘sche Villa die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungssperre beantragt. Mit einem Bebauungsplan kann die Bebauung in der bestehenden Form und Größe festgeschrieben werden. Das macht es für einen Investor uninteressant, Abbruch und Neubebauung zu planen.