Verkehr

Fußgängerbereich Landfriedstraße

Die Landfriedstraße sowie Teile der Friedrichstraße und Märzgasse bis zur Plöck gehören jetzt zum Fußgängerbereich Altstadt. Es gelten die Regelungen wie im übrigen Fußgängerbereich. Der Anliegerverkehr mit Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen ist nur werktags in der Zeit von 6 bis 11 Uhr zulässig. Anwohner können Sondernutzungserlaubnisse zum Fahren und Parken im Bürgeramt erhalten. Wer einen Parkausweis für die Altstadt besitzt, kann diesen bei Ablauf gegen eine Sondernutzungserlaubnis umtauschen. Damit wird jedem ausreichend Zeit für den Umtausch oder die Erlangung einer Fahrberechtigung gegeben; bei Kontrollen wird dies berücksichtigt.