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Bildungspaket: Jetzt Leistungen beantragen!

Bundesregierung gibt Zuschüsse für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen – Anträge bis 30. Juni

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können seit Januar 2011 vom Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung profitieren. Anträge für 2011 können noch bis 30. Juni eingereicht werden.

Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Folgende Leistungen bietet das Bildungspaket:

  • Für Schulbedarf wie Stifte und Hef- te, Wasserfarben, Taschenrechner und Schulranzen jährlich 100 Euro (davon 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro zum zweiten Halbjahr);
     
  • Zuschuss zur Schülerbeförderung für Schüler, die auf den Bus oder Zug angewiesen sind, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden;
     
  • Lernförderung für Schüler/-innen, bei denen die Versetzung gefährdet ist oder die das Lernziel ohne Förde rung nicht erreichen;
     
  • Teilnahme am Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten mit einem Eigenanteil der Familie von einem Euro pro Mahlzeit.
     
  • für die Teilhabe in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, zum Beispiel für die Musikschule, den Sport- verein oder die Teilnahme an Freizei ten, einen Betrag von 10 Euro im Monat;
     
  • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge, die Schule oder Kita organisieren. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.

Altersgrenzen und Fristen

Leistungen zur Bildung werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erbracht, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Leistungen zur Teilhabe in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Anträge können – auch rückwirkend zum Januar 2011 – noch bis 30. Juni 2011 eingereicht werden beim Jobcenter, Kaiserstraße 69-71, 69115 Heidelberg (für alle Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II) oder beim Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg, Fischmarkt 2, 69117 Heidelberg (für alle anderen Antragsberechtigten).

Wichtiger Hinweis

Die Stadt Heidelberg unterstützt bereits seit Langem Familien mit geringem Einkommen mit dem Heidelberg Pass+. Bei Personen, die die entsprechenden Vergünstigungen bereits erhalten, werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen der Bundesregierung nicht zusätzlich erbracht; sie kommen nur dann in Betracht, wenn der Betroffene keinen Heidelberg-Pass+ besitzt oder die gewünschte Leistung vom Heidelberg-Pass+ nicht abgedeckt oder erfasst, beispielsweise die Lernhilfe.

Bildungspaket

Weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung gibt es im Internet unter www.bildungspaket.bmas.de   (eu)

Weitere Informationen zum Heidelberg-Pass