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Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungszählung

Rund drei Millionen Eigentümer/-innen von Gebäuden und Wohnungen erhalten bei der Gebäude- und Wohnungszählung ab Anfang Mai einen Brief vom Statistischen Landesamt. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurückzusenden oder die Fragen über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. Die Fragen zielen auf die Art des Gebäudes, die Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp, dem Jahr der Fertigstellung, die Eigentumsverhältnisse und die Heizungsart. Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Nutzung, das heißt, ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohner/-innen, die Eigentumsverhältnisse. Die Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt.