Aktuelles
Landtagswahl: Was tun bei Umzug?
Was man berücksichtigen muss, wenn man innerhalb Heidelbergs umzieht
Bürgerinnen und Bürger, die für die Landtagswahl am Sonntag, 27. März 2011, wahlberechtigt sind, können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 6. März 2011 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 20. Februar 2011 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder eines Personalausweises/Passes wählen.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine sind bis Freitag, 25. März 2011, bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, ist an diesem Tag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann bei Abholung der Briefwahlunterlagen auch sofort gewählt werden.
Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können über die städtische Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen auch online beantragt werden. Hierzu werden allerdings die Daten der Wahlbenachrichtigungskarte benötigt. (cca)
Noch Fragen?
Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13542, -13540, -13580, -13550 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.