Titel
Elektronische Lohnsteuerkarte
Um die Lohnsteuer zukünftig unbürokratischer erheben zu können, führt das Bundesministerium für Finanzen ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte ein. Die Bundesbürger erhalten deshalb für 2011 keine neue Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte von 2010 behält ihre Gültigkeit, bis das neue Verfahren eingesetzt wird. Bei Abweichungen, die sich bei der Steuerklasse oder der Zahl der zu berücksichtigenden Kindern zu Gunsten des Steuerzahlers ab 2011 auswirken, ist dieser verpflichtet, die Eintragungen nicht mehr beim Bürgeramt sondern direkt beim Finanzamt Heidelberg, Maaßstraße 32, 69123 Heidelberg, Telefon 06221 7365-0 anpassen zu lassen.
Vorteile der Neuerung: Das Lohnsteuereinzugsverfahren beschleunigt sich erheblich. Bürger/-innen sparen sich künftig den Weg zur Meldebehörde, da die Finanzämter künftig allein für die Änderungen von Lohnsteuerdaten zuständig sind. Und die elektronische Lohnsteuerkarte kann nicht verloren gehen.
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es unter www.elster.de.