Rechtsgutachten: Bedenken gegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Gemeinderat entscheidet am 20. Mai über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Stadthallen-Erweiterung – Möglicher Bürgerentscheid am 25. Juli 2010

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird am 20. Mai entschieden.
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird am 20. Mai entschieden. (Foto: Rothe)