Rechtsgutachten: Bedenken gegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Gemeinderat entscheidet am 20. Mai über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Stadthallen-Erweiterung – Möglicher Bürgerentscheid am 25. Juli 2010
![Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird am 20. Mai entschieden.](artikel-bilder/240/S_Stadthalle5_fmt.jpeg)
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird am 20. Mai entschieden. (Foto: Rothe)