Stimmen aus dem Gemeinderat

SPD

Mathias Michalski

Hartz-IV Berechnung verfassungswidrig

Mathias Michalski

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze beschäftigt und festgestellt, was jeder, der mit dem Thema vertraut ist, sowieso schon weiß: Die Regelsätze sind über den Daumen gepeilt und entbehren jeglicher verfassungsgemäßer Ordnung. Jetzt könnte man den großen Wurf wagen. Die Regelsätze ordentlich berechnen (dann wird man auch zu dem Schluss kommen, dass sie erhöht werden müssen), Mindestlöhne einführen und vor allem eine verfassungskonforme Regelung der ARGEn. Aus den Ankündigungen aus Berlin wird sich ein riesiges Bürokratiemonster entwickeln, welches in Kürze auf uns zukommen wird.

Gerade bei der Frage, wer am Ende zuständig ist und die Ausnahmeregelungen bezahlen muss, wird es spannend. Kommen nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch weitere Belastungen auf die Kommunen zu? Nun muss sich auch FDP-Parteichef und Bundesaußenminister Westerwelle in die Diskussion einmischen, der nach etlichen Flügen mit dem Airbus nun wohl endgültig seinen letzten Rest Bodenhaftung verloren hat. Würde er auch so einen geistigen Müll über Menschen verbreiten, die ihre gesellschaftliche Verpflichtung in die Schweiz oder nach Liechtenstein tragen? Wohl nicht! Anstrengungsloser Wohlstand sei es laut Westerwelle, wenn man mit ALG II auskommen muss. Mit welchem Wohlstand soll man denn damit am gesellschaftlichen Leben teilhaben? Lieber sollte er sich darum kümmern, dass Erwerbstätige auch von ihrem Einkommen leben können und die Kommunen seine Steuersenkungsträumereien nicht ausbaden müssen.

Ich darf erinnern: Alleine von 2011 bis 2013 kostet uns diese Politik in Heidelberg schätzungsweise rund 15,5 Millionen Euro.