Verkehr

Behindertenparkplätze

Die besonders ausgewiesenen Behindertenparkplätze durften bisher nur von „Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung“ (überwiegend Rollstuhlfahrer/innen) sowie von Begleitpersonen von blinden Menschen benutzt werden. Mit einer jetzt in Kraft getretenen Änderung der Straßenverkehrsordnung ist der Kreis der Berechtigten erweitert worden. Künftig dürfen Behindertenparkplätze auch von Menschen benutzt werden, denen beide Arme fehlen (Amelie) oder deren Hände oder Füße unmittelbar am Rumpf ansetzen (Phokomelie). Parkausweise zur Benutzung der Behindertenparkplätze stellt das Bürgeramt aus; die durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung neu hinzugekommenen Berechtigten können dort ab sofort Anträge stellen. Wer darüberhinaus einen besonderen Parkplatz einrichten lassen will, kann sich an das Amt für Verkehrsmanagement wenden.