Stadt & Leute
Europawahl am 7. Juni
EU-Bürger können seit 1992 auch in Heidelberg wählen
Am 7. Juni sind neben den rund 98.000 wahlberechtigten Heidelberger/innen auch die etwa 7.500 hier lebenden EU-Bürger/innen aufgefordert, an der Europawahl teilzunehmen. Seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 können alle EU-Bürger/innen, die zum Zeitpunkt der Wahl ihren Wohnsitz in Heidelberg haben, entscheiden, ob sie in Heidelberg oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
Um in Heidelberg wählen zu können, müssen Unionsbürger/innen rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis registriert sein. Dazu müssen sie beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg einmalig einen Aufnahmeantrag ins Wählerverzeichnis stellen. Damit sind sie automatisch für die kommenden Europawahlen registriert. Die Vordrucke und Merkblätter dazu können beim Bürgeramt abgeholt oder angefordert werden. Die Frist für den Antrag endet am 17. Mai 2009.
Unionsbürger/innen, die sich bereits für die Europawahlen 1999 oder 2004 in Heidelberg ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, bekommen zur Europawahl automatisch eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt, es sei denn, sie haben sich nach der Aufnahme in das Wählerverzeichnis ins Ausland abgemeldet. Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Heidelberg zieht, muss einen neuen Antrag stellen.
Weitere Informationen
Unter www.heidelberg.de/wahlen sind weitere Infos zur Europawahl abrufbar. Informationen erteilt auch die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, Telefon 06221 58-13550, -13580, E-Mail: Wahldienststelle@Heidelberg.de.