Stadt & Leute
Ist der Ausweis noch gültig?
Das Bürgeramt informiert über die Voraussetzungen für das Ausstellen neuer Papiere
Die Reisezeit naht. Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg bittet alle Bürger/innen, Personalausweis und Reisepass auf Ihre Gültigkeitsdauer zu überprüfen und, falls nötig, frühzeitig neue Dokumente zu beantragen.
Personalausweise und Reisepässe sind zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Da sie von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, kann es von der Antragstellung bis zur Aushändigung vier bis sechs Wochen dauern. In besonders dringenden Fällen können vorläufige Dokumente ausgestellt werden.
Bei der Einreise in die USA müssen Deutsche, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, sowie Kinder mit einem Kinderreisepass zusätzlich ein Visum vorlegen. Erwachsene und Kinder können nur noch visumfrei in die USA einreisen, wenn sie einen regulären (roten) Pass mit entsprechend langer Gültigkeitsdauer besitzen, da diese von der neuen Visumsregelung nicht betroffen sind. Sowohl die neuen biometrischen Reisepässe mit digitalem Gesichtsbild und Fingerabdrücken (ePass) als auch die regulären Pässe, die vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen weiterhin die visumsfreie Einreise in die USA. Ausgenommen davon sind beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- beziehungsweise Studienzwecken das Land aufsuchen. Bei einer visumsfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA ist zwingend eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic System for travel Authorization – ESTA) einzuholen.
Generell sollten die Einreisebestimmungen rechtzeitig vor Reisebeginn auf der Homepage der Auslandsvertretungen oder unter www.auswaertiges-amt.de geprüft werden. Auch die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, die von den rechtlichen Bestimmungen abweichen können, sind rechtzeitig zu überprüfen.
Wer ein neues Dokument benötigt, bringt das alte sowie ein aktuelles Lichtbild mit in ein Bürgerämt. Mit der Einführung des biometrischen Reisepasses haben sich die Anforderungen an das Lichtbild geändert; erforderlich ist nun ein Bild im Format 35 auf 45 Millimeter. Die genauen Anforderungen sind unter www.bundesdruckerei.de zu finden. Fotostudios sind in der Regel über die Voraussetzungen informiert. Da der Antrag zu unterschreiben ist und für einen ePass Fingerabdrücke abzugeben sind, ist persönliches Erscheinen notwendig. Eine Vertretung ist nicht zulässig.
Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Vor diesem Datum vorgenommene Kindereinträge bleiben weiterhin während der Laufzeit gültig. Auch die Verlängerung der alten Kinderausweise ist nicht mehr möglich. Für Kinder kann man einen eigenen Reisepass (ePass) oder einen Kinderreisepass (je nach Reiseziel) beantragen. Dazu ist die Vorlage eines Passes oder Ausweises in Verbindung mit der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.