Stadt & Leute
Beim Datenschutz auf gutem Kurs
Tätigkeitsbericht des städtischen Datenschutzbeauftragen: Keine gravierenden Beanstandungen
Seit 1991 gibt es bei der Stadt Heidelberg einen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Diese Funktion übt Stadtverwaltungsrat Karl-Heinz Stadler, Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt, aus. Er berichtete jetzt dem Gemeinderat über seine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter während der Jahre 2006 und 2007.
Die Stadt Heidelberg ist „beim Datenschutz auf einem guten Kurs“, erklärte Karl-Heinz Stadler. Sie achte auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Während des Berichtszeitraums habe es keine gravierenden datenschutzrechtlichen Beanstandungen gegeben: „Wir haben erfolgreich Datenschutz und wirtschaftliche Aufgabenerledigung zusammengebracht.“
Quantitativ sah die Arbeit des Datenschutzbeauftragten in den beiden zurückliegenden Jahren so aus: Im Jahr 2006 führte Karl-Heinz Stadler 261 Beratungen und sechs Schulungen durch, gab 26 Stellungnahmen ab und war 17 mal an der Einführung neuer EDV-Verfahren und -Programme beteiligt. 2007 waren es 269 Beratungen, 17 Stellungnahmen, 27 neue Verfahren und fünf Schulungen.
Auf manchen „Baustellen“, so der Datenschutzbeauftragte, müsse weiter gearbeitet werden: Zum Beispiel sei die Forderung, personenbezogene Daten nur auf entsprechender Rechtsgrundlage und mit Einwilligung der Kunden zu verarbeiten, weitgehend erfüllt. Dennoch müsse immer wieder daran erinnert werden, dass Daten- und Persönlichkeitsschutz Vorrang vor einer möglichen Vereinfachung der Verwaltungsarbeit haben. Bei der Videoüberwachung in städtischen Verwaltungsgebäuden (zum Beispiel im Kassenraum des Kassen- und Steueramtes) fehlten zunächst klare Regelungen. Mit der Einführung eines generellen Genehmigungsverfahrens wurde Abhilfe geschaffen, betonte Stadler. Vorgeschrieben seien jetzt kürzere Speicherzeiten, schriftlich festgelegte Verwendungszwecke und gut sichtbare Hinweisschilder.
Auch wenn ihr Aufgaben von außen übertragen werden, trage die Stadtverwaltung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Verantwortung. Deshalb forderte der Datenschutzbeauftragte, in den Verträgen Qualitätsanforderungen zu definieren und Kontrollrechte einzuräumen, die dann auch wahrgenommen werden müssten.
Insgesamt kommt Karl-Heinz Stadler zu dem Ergebnis, dass die städtischen Mitarbeiter/innen die Bedeutung des Datenschutzes in der Verwaltung kennen und danach handeln. (br.)