Stimmen aus dem Gemeinderat
FWV
Dr. Ursula Lorenz
Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
Im Stadtblatt vom 22.10.2008 bescheinigt uns Herr Cofie-Nunoo „rückwärts gewandte pauschale Ängste“ im Zusammenhang mit der Abstimmung für eine Resolution zum oben genannten Thema. Wir Freien Wähler hatten uns enthalten. Zwei Kollegen hatten abgelehnt. Warum? Die einzige Bedingung für die Ausübung dieses Bürgerrechtes soll der Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland sein. Wir sind der Meinung, dass eine zusätzliche Voraussetzung der Nachweis von minimalen deutschen Sprachkenntnissen sein soll. Wenn diese fehlen, sollte Sprachunterricht und damit eine bessere Integrationsmöglichkeit angeboten werden. Was ist dabei rückwärts? Worin bestehen unsere Ängste? Wir betonen ausdrücklich, dass uns ausländische Mitbürger willkommen sind und verwehren uns nachdrücklich gegen bewusste öffentliche Verleumdung und Fehlinterpretationen unserer Stellungnahme.