Stimmen aus dem Gemeinderat

CDU

Kristina Essig

Konferenzzentrum

Gemeinderätin Kristina Essig

Zu dem Punkt, wieso einige Stadtratskollegen nun erneut die Standortfrage diskutieren, versage ich mir weitere Ausführungen. Nur soviel: Der Standort am Bahnhof ist ideal. Dies wird uns von allen wirklichen Experten nach wie vor versichert. Am Bahnhof treffen nahezu alle Verkehrslinien zusammen, die unmittelbare Nähe zur Autobahn ist ein riesiges Plus. Mögliche Synergieeffekte mit Unternehmen, die an diesem Standort bereits angesiedelt sind, sind nicht zu unterschätzen. Für die zukünftige Bahnstadt eine große Chance.

Ganz offensichtlich falsch verstanden wurde von den neuen Standort-Suchern die Frage der europaweiten Ausschreibung. Im Gegensatz zu deren Aussagen in der Presse, es müsse auf jeden Fall europaweit ausgeschrieben werden, ist diese Frage gerade jetzt erst zu klären. Dies aber nicht deshalb, weil im Vorfeld vergessen wurde, dies zu prüfen, sondern weil das Ergebnis der Ausschreibung im Gegensatz zum Ausschreibungstext steht. D.h., ausgeschrieben war unter anderem, dass die Stadt keine Zuschüsse zum Bau beziehungsweise zum Betrieb eines Konferenzzentrums zahlen wollte. Hieran hielt sich genau ein Bewerber. Alle anderen erklärten, ohne Zuschüsse nicht auskommen zu können. Die Diskussion – nach der Vorstellungsrunde der Bewerber – führte im zuständigen Ausschuss zu dem Ergebnis, dass man wohl um Zuschüsse nicht herumkommen werde. Genau in diesem Moment kam dann das Europarecht – das selbstverständlich schon länger besteht – erstmals für uns zum Tragen, denn nach EU-Beihilferecht ist eine europaweite Ausschreibung grundsätzlich dann durchzuführen, wenn Zuschüsse der öffentlichen Hand fließen und dadurch die Gefahr besteht, dass dies einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit bedeutet. In dem entsprechend durchzuführenden Notifizierungsverfahren erfolgt in solchen Fällen dann grundsätzlich auch die Rückfrage nach den Kriterien der zuvor durchgeführten Ausschreibung. Ob eine EU-Ausschreibung auch tatsächlich im vorliegenden Fall durchzuführen ist, ist eine hochkomplizierte Frage und soll deshalb nun von entsprechenden Experten geprüft werden. Voraussetzung für diese Prüfung aber ist, dass man sich auf die wichtigsten Eckpunkte wie Standort, Größe und Bezuschussung festlegt. Nur so kann geprüft werden, ob erneut ausgeschrieben werden muss oder ob es gegebenenfalls eine Möglichkeit gibt, dieses Verfahren durch entsprechende – etwa ergänzende oder modifizierende – Maßnahmen zur bestehenden Ausschreibung zu vermeiden. Dies bedeutet keine Zeitverzögerung, sondern trägt im Gegenteil dazu bei, die Dinge schneller auf den Weg zu bringen.