Stadt & Leute
Gutscheine jetzt beantragen
Ab Montag, 10. September 2007, sind die Gutscheinhefte für Kleinkindbetreuung erhältlich
Heidelberg führt ab Oktober ein neues zweistufiges Zuschuss- und Gutscheinmodell zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ein.
Alle Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008 einen Kleinkindbetreuungsplatz bei freien Trägern oder in der Tagespflege nutzen und deren so genanntes „bereinigtes anrechenbares Bruttoeinkommen“ nicht über 7000 Euro liegt, können ab 10. September einen Betreuungsgutschein im Bürgeramt beantragen – egal ob ihr Kind schon länger eine entsprechende Einrichtung oder Tagesmutter besucht oder neu dabei ist. Beginn der Gutscheinförderung ist der 1. Oktober.
Je nach Einkommen und täglicher Betreuungszeit kann ein Gutschein über 50, 100, 150 oder 200 Euro monatlich bewilligt werden. Das anrechenbare Bruttoeinkommen ergibt sich aus dem Familienbruttojahreseinkommen plus weiteren Einkünften wie Kinder-, Wohn-, Kranken- oder Arbeitslosengeld. Von der Summe werden für jede weitere in der Familie lebende Person 304 Euro monatlich abgezogen.
Die Gutscheinhefte sind ab 10. September in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen, den Bürgerämtern sowie beim Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg erhältlich. Ein beiliegender Berechnungsbogen (der nicht mit dem Antrag abgegeben wird) erleichtert die Selbsteinschätzung für die richtige Einkommensstufe. Nachdem die Betreuungseinrichtung oder die Tagesmutter die Betreuung des Kindes im Gutscheinheft bestätigt haben, erhalten die Eltern beim Bürgeramt sofort die Bewilligung eines entsprechenden Gutscheins ab dem Folgemonat. (ck)