Planen und Bauen

Wohneigentum leichter finanzieren

Die Landesförderung wächst jetzt mit der Familie – Die L-Bank informiert

Im April startete die Landeswohnraumförderung 2007 mit einem neuen Konzept: Die Förderung wächst jetzt mit den jungen Familien.

Das heißt, sie berücksichtigt auch Kinder, die innerhalb der ersten sechs Jahre nach Zusage der Förderung geboren werden. Selbst Paare, die ein Eigenheim erwerben möchten und erst in naher Zukunft Kinder planen, können von dem neuen Angebot profitieren. Mit jedem Kind kann dann die Familie weiter finanziell entlastet werden.

Wie werden Kinder jetzt bei der Förderung berücksichtigt? Die L-Bank unterstützt schon bisher junge Eltern, Lebensgemeinschaften ebenso wie Alleinerziehende, beim Erwerb von Wohneigentum. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der Zahl der Kinder, die zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Familie leben. Neu für Familien mit Kind ab April: Zusätzlich zur zinsverbilligten Förderung kann ein Optionsdarlehen beantragt werden. Wenn dann nach der Darlehensvergabe weitere Kinder geboren werden, gibt es für dieses Darlehen eine Ergänzungsförderung.

Neu ist für Paare, die noch keine Eltern sind: Auch wenn sie sich ohne Kinder für Wohneigentum entscheiden, können sie von diesem flexiblen Modell profitieren. Voraussetzung ist gleichfalls, dass sie ein Optionsdarlehen beantragen. Nach der Geburt des ersten Kindes können die jungen Eltern dann die Ergänzungsförderung erhalten, durch die sie bei der Finanzierung entlastet werden. Die Förderung geht damit flexibel auf den Bedarf und die Situation junger Familien ein. Ebenso berücksichtigt die Wohnraumförderung die regional stark unterschiedlichen Kosten fürs Eigenheim.

Auch die Einkommensgrenzen werden 2007 bei der Förderung erhöht. Sie liegen jetzt bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei einem Bruttojahresverdienst von rund 59.000 Euro beziehungsweise einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.920 Euro. Die Zinsverbilligung der Kredite läuft 15 Jahre.

Wichtig: Wer Landeswohnraumförderung beantragt, darf erst dann mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen, wenn die L-Bank den Kredit gewährt hat. Fragen zur Darlehenshöhe, zu Einkommensgrenzen und weiteren Details der Wohnraumförderung beantwort Norbert Großkinsky im Technischen Bürgeramt, Telefon 06221 58-25120, E-Mail norbert.grosskinsky@heidelberg.de, oder die L-Bank unter der Hotline 01801 150-333 (3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz je angefangene Minute).