Stadt & Leute

Bleiberechtsmöglichkeit für „Geduldete“

Ihr Ausländerrat/Migrationsrat informiert

Am 17. November 2006 beschloss die Konferenz der Innenminister eine Bleiberechtsregelung für langjährige Geduldete. Bis zum 18. Mai 2007 können die Betroffenen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen. Dazu wird in Kürze durch die große Koalition eine gesetzliche Bleiberechtsregelung verabschiedet. Unabhängig vom Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung sollten jetzt alle Möglichkeiten bei der Antragstellung für die Geduldeten wahrgenommen werden.

In Deutschland leben ungefähr 200.000 Menschen als „Geduldete“. Hier erkannte man ihre Anträge auf Asyl nicht an, obwohl diese Menschen nicht abgeschoben werden können, weil ihnen im Herkunftsland Folter droht oder dort Bürgerkrieg herrscht. Auf der Grundlage der neu geschaffenen Regelungen der Innenminister sollen erst „geduldete“ Familien mit einem minderjährigen schulpflichtigen Kind oder einem Kindergartenkind – vorausgesetzt sie leben seit sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland – ein Bleiberecht erhalten. Alle anderen Personen, die für eine Antragstellung auf Bleiberecht in Betracht kommen, müssen seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben und „in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen“. Weitere Voraussetzungen sind, dass diese Menschen einen Arbeitsplatz haben, bzw. eine Zusage auf Arbeit vorliegt, ihr Lebensunterhalt gesichert ist, ihnen ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht sowie Kenntnisse in der deutschen Sprache vorhanden sind. Ausgeschlossen von der Regelung werden Personen, die falsche Angaben über ihre Herkunft gemacht haben oder wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wurden. Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen bleiben außer Betracht.

Wie viele Personen werden von diesen Regelungen profitieren? Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg schätzt, dass zunächst nur 20.000 Geduldete (ungefähr 10 Prozent) auf ganz Deutschland bezogen) von der Regelung profitieren werden. In Heidelberg stellt sich die Situation anders dar. Für die im Stadtgebiet Heidelberg lebenden 326 Geduldeten wird prozentual ein höherer Anteil erwartet. Aus zahlreichen persönlichen Gesprächen mit „geduldeten Familien“ anlässlich der jährlichen Verteilung von „Nikolaus“-Geschenken kennen die Mitglieder der Flüchtlingskommission des Ausländerrates/Migrationrates die schwierige Situation der Familien. Manche von ihnen leben seit 16 Jahren als Geduldete in Heidelberg. Gravierend ist die Ausbildungssituation für Jugendliche, die keine Arbeitserlaubnis erhalten, da sie kein Aufenthaltsrecht haben.

Diese Jugendlichen besuchten deutsche Schulen, sprechen und schreiben daher recht gut Deutsch. Ihre Eltern dagegen befinden sich in einer ganz anderen Situation. Geduldete haben keinen Anspruch darauf, an einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs teilzunehmen. Dies führt zwangsläufig in die Isolation und zu einem Leben außerhalb der Gesellschaft. Das war für den Ausländerrat/Migrationsrat ein wichtiger Grund, ab Sommer 2006 aus eigenen finanziellen Mitteln zwei Deutsch-Kurse, insbesondere für Frauen, zu finanzieren. Ziel ist, dass sie sich leichter in die deutsche Gesellschaft integrieren. Dieser Kurs wurde durch den Asylarbeitskreis Heidelberg initiiert und seine Fortführung erhielt bei den „Geduldeten“ großen Zuspruch. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Innenminister in der Bleiberechtsregelung Sprachkenntnisse in Deutsch vorsehen, ist der Kurs ein wichtiger Baustein für die Erlangung eines Bleiberechts.

Unterschiedliche Partner, wie die Ausländerbehörde Heidelberg, Beratungsstellen für Ausländerrecht des Ausländerrates/Migrationsrates (Carola de Wit zusammen mit Memet Kiliç), der Diakonie, sowie auf Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die Agentur für Arbeit, der Asylarbeitskreis Heidelberg und andere Organisationen bereiten gegenwärtig die für eine Antragstellung erforderlichen Schritte vor. Den „Geduldeten“ wird somit bei der Einreichung ihrer Formalitäten und bei der Zuerkennung des Rechts als unabhängige und verantwortliche Personen in Heidelberg leben zu können, Hilfe angeboten. Für Heidelberg und seine Region ist es eine Herausforderung, zu demonstrieren, dass es eine große Anzahl „Geduldeter” geschafft hat, unter den Regeln der Innenministerkonferenz aktive Mitglieder der Gemeinschaft zu werden und nicht abseits bleiben zu müssen. Für die Gemeinschaft bedeutet das Aufwand an finanziellen Unterstützungsmitteln. Der Ausländerrat/Migrationsrat setzt seine gesamte Energie für eine Verbesserung der Lebenssituation von „Geduldeten“ und deren Eingliederung in unsere Gesellschaft ein.

Veranstaltung

Am Donnerstag, 15. März, um 19.30 Uhr, findet im Diakonischen Seniorenzentrum Rohrbach, Baden-Badener Straße 11, eine gemeinsame Veranstaltung des Ausländerrates/Migrationrates, des Diakonischen Werkes und des Asylarbeitskreises über das Thema „Bleiberecht: Chance für Geduldete in Heidelberg“ statt.

Verantwortlich für den Inhalt: Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg, Geschäftsstelle: Telefon 58-10360, E-Mail auslaenderrat@heidelberg.de.