Stadt & Leute
Das typische Ortsbild erhalten
Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss über die Festlegung des Sanierungsgebietes Rohrbach
Rohrbach, das seit 1927 zu Heidelberg gehört, ist, so heißt es im Stadtteilrahmenplan von 1997, „ein historisch gewachsener, ursprünglich durch Landwirtschaft und Weinbau dörflich geprägter Stadtteil. Seit den 60er Jahren hat es eine dynamische Entwicklung durchlaufen, die zu einem starken Einwohner- und Arbeitsplatzzuwachs geführt hat.“
Weiter stellt der Stadtteilrahmenplan fest, dass der historische Ortskern von Rohrbach einem zunehmenden Entwicklungsdruck unterliege, der die traditionellen Strukturen in Teilbereichen schon sehr beeinträchtigt habe. Ziel sei es, „Alt-Rohrbach als Identifikationspunkt in seiner historischen Gestalt zu erhalten“.
Der Gemeinderat hat deshalb im Jahr 2005 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für das geplante Sanierungsgebiet Rohrbach beschlossen. Das Architekturbüro Lothar Götz hat diese gemeinsam mit der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) und dem Stadtplanungsamt durchgeführt und die Ergebnisse jetzt im Gemeinderat vorgestellt. Untersucht wurde eine Fläche von insgesamt 25,4 Hektar im historischen Ortskern von Rohrbach. Für das Sanierungsgebiet empfohlen wurde ein Bereich beiderseits der Rathausstraße mit einer Fläche von 14,5 Hektar. Das Gebiet wird im Süden vom Burnhofweg, im Osten von der Straße Siegelsmauer, im Norden von der Achim-von-Arnim-Straße und im Westen von Römerstraße und Karlsruher Straße umgrenzt. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss einstimmig eine entsprechende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Heidelberg Rohrbach.
Als Sanierungsziele werden formuliert: die Aufwertung des öffentlichen Raumes mit seinen Straßen und Plätzen; der Erhalt und die Modernisierung historischer, ortstypischer Gebäude, auch solcher, die nicht unter Denkmalschutz stehen; die Sanierung und Aufwertung der öffentlichen Grünflächen im Sanierungsgebiet; die Verbesserung des Verkehrsnetzes und Fußwegenetzes, insbesondere durch Anlegen von Radwegen und die Entwicklung eines Parkraumkonzeptes sowie die Verbesserung der Gemeinbedarfseinrichtungen, insbesondere der Kinderspielplätze.
Auf das Sanierungsgebiet „Heidelberg Rohrbach“ wird das vereinfachte Verfahren angewendet, das heißt ohne Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch, ohne Kaufpreisprüfung und ohne Erhebung von Ausgleichsbeträgen. (rie)