Umwelt

Feinstaub: Keine Fahrverbote 2007

Frühestens Mitte 2008 gilt für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 ein Einfahrverbot in die Heidelberger Umweltzone – Erwerb der Schadstoffplakette eilt nicht

2007 wird es keine vorgezogenen Fahrverbote in der Heidelberger Umweltzone geben. Denn 2006 wurde der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub nur 28 mal überschritten, ergab die Auswertung der Spotmessung an der Karlsruher Straße. Fahrverbote nach dem Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums erfolgen aber nur, wenn im Kalenderjahr 2006 mehr als 35 Überschreitungen des Feinstaub-Tagesgrenzwertes registriert worden sind.

Die Heidelberger Umweltzone
Die helle Fläche stellt die Umweltzone dar, in die nur Fahrzeuge mit Schadstoffplakette hineinfahren dürfen. (Graphik: Stadt Heidelberg)

An der Karlsruher Straße wird auch 2007 die Feinstaubbelastung gemessen. Sollten dort in diesem Jahr mehr als 35 mal die Grenzwerte überschritten werden, könnten ab Mitte 2008 vorgezogene Fahrverbote in Heidelberg gelten. Der Aktionsplan des Regierungspräsidiums Karlsruhe für Heidelberg (und auch andere Städte) sieht dann als Maßnahme ein vorgezogenes ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 – Benzinfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als EURO 1 – und Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als EURO 2 vor. Zurzeit sind in Heidelberg rund 3.600 Benzin- und etwa 2.000 Dieselfahrzeuge zugelassen, die vom Fahrverbot betroffen wären. Das sind etwa neun Prozent der Heidelberger Fahrzeuge.

Nicht nur in Heidelberg gelten in jedem Fall spätestens ab 1. Januar 2010 Fahrverbote in der Umweltzone für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1. Ab Januar 2012 sind auch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 davon betroffen. Die Schadstoffgruppe 2 umfasst zusätzlich alle Dieselfahrzeuge der Abgasnorm EURO 2.

Schadstoffplakette gibt es nicht nur im Bürgeramt

Freie Fahrt haben in den Umweltzonen nur Fahrzeuge, die eine rote, gelbe oder grüne Schadstoffplakette vorweisen. Diese sind ab 1. März 2007 bei allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg sowie bei allen Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen, und bei allen Technischen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder KÜS erhältlich. Zur Beantragung ist der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzubringen. Da die meisten Städte (wie zum Beispiel auch Mannheim), nicht vor dem letzten Quartal dieses Jahres Umweltzonen einrichten werden, besteht keine Notwendigkeit, die Plakette zwingend schon ab März zu erwerben. Sollte die Abgasuntersuchung eines Fahrzeuges im Frühjahr oder Sommer 2007 fällig sein, bekommt man die entsprechende Plakette bei der autorisierten Werkstatt oder Prüfstelle.

Welche Modelle vom Fahrverbot befreit sind, lässt sich anhand der Schlüsselnummern im Fahrzeugschein (siehe weiter unten) feststellen. Diese Nummern sind bei Fahrzeugscheinen, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, die beiden letzten Ziffern des ersten Eintrags oben links unter „Schlüsselnummern – Zu 1“. Bei Fahrzeugscheinen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind es die beiden letzten Ziffern der Eintragung unter „14.1“ (unten, mittlere Spalte).

Umweltzone

Die Umweltzone umfasst die Stadtteile Handschuhsheim (ohne das Handschuhsheimer Feld), Neuenheim (ohne das Neuenheimer Feld sowie den Siedlungsbereich nördlich der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstraße), Bergheim, Altstadt (ohne Stadtwald), Weststadt (bis zum Czernyring), Südstadt, Rohrbach (ohne das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd). Ausgenommen sind folgende Durchgangsstraßen: die B 37, die Uferstraße/Posseltstraße/Jahnstraße, die Dossenheimer Landstraße/Hans-Thoma-Platz/Berliner Straße/Ernst-Walz-Brücke, die Eppelheimer Straße/Czerny-Brücke/Czernyring/nördlich Emil-Maier-Straße und die Speyerer Straße/Czernyring. Der Ost-West-verlaufende Durchgangsverkehr sowie die Zufahrt zum Neuenheimer Feld bleiben damit ohne Verkehrsbeschränkungen, während der von Norden kommende Verkehr nur bis zur B 37 ohne Beschränkungen durchfahren kann. Von Süden über die B 3 kommende Fahrzeuge, die nicht in die Umweltzone einfahren dürften, müssten über die B 535 und die Speyerer Straße beziehungsweise über die Autobahn A 5 ausweichen.

Schadstoffplakette

Benzinfahrzeuge

Die grüne Plakette erhalten PKWs mit den Emissionsschlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75 und Nutzfahrzeuge (Busse, LKW, Sattelzugmaschinen) mit den Emissionsschlüsselnummern 30 bis 55, 60, 61.

Dieselfahrzeuge

Die rote Plakette erhalten PKWs mit den Emissionsschlüsselnummern 25 bis 29, 35, 41, 71 und Nutzfahrzeuge (Busse, LKW, Sattelzugmaschinen) mit den Emissionsschlüsselnummern: 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61.

Die gelbe Plakette erhalten PKWs mit den Emissionsschlüsselnummern 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 und Nutzfahrzeuge (Busse, LKW, Sattelzugmaschinen) mit den Emissionsschlüsselnummern 34, 44, 54, 70, 71 sowie PKWs mit den Schlüsselnummern 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77, die mit einem Partikelminderungssystem der Stufe 1 nachgerüstet sind.

Die grüne Plakette erhalten PKWs mit den Emissionsschlüsselnummern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 und Nutzfahrzeuge (Busse, LKW, Sattelzugmaschinen) mit den Emissionsschlüsselnummern 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 sowie PKWs mit den Schlüsselnummern 49 bis 52 (Partikelminderungssystem Stufe 1), mit den Schlüsselnummern 30, 31, 36, 3742, 44 bis 48, 67 bis 70 (Partikelminderungssystem Stufe 2), und mit den Schlüsselnummern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66 (Partikelminderungssystem Stufe 3) sowie PKWs mit Partikelminderungssystem Stufe 4

Wer seine Emissions-Schlüsselnummer nicht findet, dessen Fahrzeug gehört in die Schadstoffgruppe 1. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 sind – vereinfacht ausgedrückt – alle Benzin-Fahrzeuge ohne einen geregelten Katalysator sowie auch Benzin-Kfz mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation; zudem Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter. Auskunft darüber, ob Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 noch nachgerüstet werden können, bekommt man zum Beispiel bei den Kfz-Werkstätten.

Unter www.dekra.de/feinstaub/ und www.gtue.de lässt sich leicht feststellen, zu welcher Schadstoffgruppe das eigene Fahrzeug gehört. Fragen zum Erwerb der Plakette beantwortet Joachim Becker im Bürgeramt, Telefon 58-13710.