Die Vegetationszeit beginnt am 1. März
Das Roden von Gehölzen ist noch bis Ende Februar erlaubt – Baumschutzsatzung beachten
![Kohlmeise](artikel-bilder/78/Kohlmeise_pixel_fmt.jpg)
Damit die Kohlmeisen ungestört brüten können, sollten auch Pflegeschnitte vor dem 1. März vorgenommen werden. Foto: Pixelquelle