Thema der Woche

Wahlbenachrichtigung

Auf den Wahlbenachrichtigungskarten zur Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters in Heidelberg am 22. Oktober wurde nach landeseinheitlichem Muster entsprechend dem Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg die Formulierung „Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl des Oberbürgermeisters“ abgedruckt. Mit dieser Formulierung ist sowohl die Wahl der weiblichen Bewerberin als auch der männlichen Bewerber zur Oberbürgermeisterin beziehungsweise zum Oberbürgermeister gemeint. Die Stadt Heidelberg wird sich dafür einsetzen, dass in Zukunft auch im Gesetz auf eine geschlechtsspezifische Formulierung geachtet wird.