Thema der Woche
98.000 Heidelberger/innen haben die Wahl
OB-Wahl am 22. Oktober: Neun Bewerber/innen wollen OB werden – Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet
Es geht um einiges am kommenden Sonntag. Mehr als 98.000 Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, mit ihrer Stimme darüber zu entscheiden, wer in den kommenden acht Jahren als Oberbürgermeister/in Heidelbergs Verwaltung führt und als Vorsitzende/r des Gemeinderates wesentlich die Zukunft der Stadt gestaltet.
Wer Oberbürgermeister/in werden will, braucht am 22. Oktober mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen im ersten Wahlgang. Erreicht keiner der Bewerber dieses Ergebnis, müssen die Heidelberger/innen am 12. November noch einmal an die Wahlurnen. 53,6 Prozent taten dies 1998 im zweiten Wahlgang, als die derzeitige Amtsinhaberin Beate Weber ein zweites Mal zum Stadtoberhaupt gewählt wurde.
Wer wählen darf, sollte in jedem Fall von seinem Recht Gebrauch machen. Denn schließlich geht es um Heidelbergs Kurs in den nächsten acht Jahren.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürger/innen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Voraussetzung für Deutsche und ausländische EU-Bürger ist, dass sie am Wahltag 18 Jahre und älter sind und seit mindestens drei Monaten ihre einzige beziehungsweise Hauptwohnung in Heidelberg haben. Spätester Zuzugstermin nach Heidelberg war der 21. Juli 2006.
Alle wahlberechtigten Bürger/innen werden automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und haben spätestens Anfang Oktober eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Darauf sind das Wahllokal und die Wahlzeit angeben. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Für behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sind zahlreiche Heidelberger Wahlräume ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine Liste der Räume findet sich im Internet unter www.heidelberg.de. Personen, die in einem dieser Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Selbstverständlich ist auch Briefwahl möglich.
Briefwahl
Wer an den Wahlsonntagen verreist ist oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in sein Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg.
Die Unterlagen können persönlich oder schriftlich in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden. Es besteht dann auch die Möglichkeit, sofort im Bürgeramt zu wählen. Briefwahlunterlagen können auch online unter www.heidelberg.de beantragt werden. Hierzu benötigen Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Der Briefwahlantrag muss bis spätestens Freitag, 20. Oktober 2006, 18 Uhr bei der Wahldienststelle vorliegen. Wer für eine andere Person einen Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils schriftlich dafür bevollmächtigt sein.
Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69.
Wahlbriefe, die mit der Post befördert werden, müssen bis spätestens Donnerstag vor der Wahl in einen Postbriefkasten eingeworfen werden, der noch am selben Tag geleert wird. Nur dann ist gewährleistet, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen.
Letzte Chance, den ausgefüllten Briefwahlschein abzugeben, ist am Wahlsonntag. Bis 18 Uhr muss er im städtischen Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 10, oder beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden.
Öffentliche Wahlpräsentation
Die Stadt Heidelberg präsentiert am Wahlsonntag ab 18 Uhr auf der mobilen Bühne des Rhein-Neckar-Fernsehen vor dem Rathaus die Entwicklung der Stimmauszählung (siehe Bericht Seite 1). Die Ergebnisse werden parallel im Internet veröffentlicht unter www.heidelberg.de.
Noch Fragen?
Fragen zur Wahl beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, Telefon 58-42220, Fax 58-49150, E-Mail: wahldienststelle@heidelberg.de. Informationen zur OB-Wahl gibt es auch im Internet unter www.heidelberg.de. eu