Stadt & Leute

Wo wählen nach einem Umzug?

Wichtiger Hinweis zur OB-Wahl nach einem Wohnungswechsel innerhalb Heidelbergs

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 22.Oktober 2006 können grundsätzlich nur im Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.

Wahlberechtigte, die sich nach dem 19. September 2006 zu einer Wohnung in einem anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen, d.h., sie können zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen.

Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl gewählt werden. Wird für eine eventuelle Neuwahl ebenfalls ein Wahlschein benötigt, so muss dieser ausdrücklich beantragt werden, weil der/die Wahlberechtigte ansonsten nur im ursprünglichen Wahlbezirk wählen kann. Dessen Versendung erfolgt dann rechtzeitig vor der Neuwahl.

Wahlscheine sind für die Wahl am 22.10.2006 bis Freitag, 20.10.2006, und für eine etwaige Neuwahl am 12.11.2006 bis Freitag, 10.11.2006, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg erhältlich. Die Briefwahl kann auch direkt im Bürgeramt durchgeführt werden.

Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines/von Briefwahlunterlagen können über die städtische Homepage www.heidelberg.de auch online beantragt werden. Hierzu werden allerdings die Daten der Wahlbenachrichtigungskarte benötigt.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Wahldienststelle unter den Telefonnummern 06221 58-13550, 58-13560 und 58-13580 zur Verfügung.