Umwelt
Zwist um Gewerbeabfall
Kommunale Abfallentsorgungsbetriebe lehnen Einschränkung ihres Aufgabengebietes ab
Auch kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe stehen derzeit im Mittelpunkt intensiver Liberalisierungs- und Privatisierungsdiskussionen. Das wurde auf der 67. Landesgruppen- und Fachtagung des Verbands Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS im Juli in Heidelberg deutlich.
Bürgermeister Dr. Eckart Würzner begrüßte die Tagungsgäste im Gesellschaftshaus Pfaffengrund. Dort war auch das von Landesumweltministerin Tanja Gönner kürzlich vorgestellte Konzept zur Teilprivatisierung und Daseinsvorsorge Thema. Es sehe eine vollständige Privatisierung der Gewerbeabfallentsorgung vor, so Peter Blank, Vorsitzender der Landesgruppe des VKS, und sein Stellvertreter und Leiter des Heidelberger Amts für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Hans Zimmermann, in einem Pressegespräch. Nach Vorstellung der baden-württembergischen Landesregierung sollen Kommunen nur noch für Abfälle aus privaten Haushalten und die privaten Entsorger für alle anderen Abfälle zuständig sein.
Der Verband sieht keine Notwendigkeit, die Zuständigkeit für die Entsorgung von Abfällen neu zu regeln. Eine Änderung der Entsorgungszuständigkeit hätte für viele öffentliche Entsorgungsträger eine erhebliche Gebührenrelevanz, weil vertragliche Verpflichtungen zur Anlieferung bestimmter Mengen bei Entsorgungsanlagen bestehen. Die fehlten bei der Herausnahme des Gewerbeabfalls.
Der Landesverband bezweifelt auch, dass durch die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf die Abfälle aus privaten Haushalten die Daseinsvorsorge in der Abfallwirtschaft gestärkt wird. In der Übertragung der grundsätzlichen Zuständigkeit für die Gewerbeabfälle auf die private Entsorgungswirtschaft würden eher bestehende weitergehende Privatisierungsbestrebungen bestätigt.
Aufgabe der kommunalen Abfallwirtschaft sei es, allen Bürger/innen langfristige Entsorgungssicherheit bei bestmöglichem Service, hohem ökologischen Niveau und sozialverträglichen Gebühren zu bieten. Die Abfallwirtschaft müsse den Anforderungen der Nachhaltigkeit entsprechen und dürfe nicht kurzfristig Gewinninteressen unterworfen werden. Dies entspreche dem Selbstverständnis der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe, die auch hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit stellten. Da private Unternehmen naturgemäß die Gewinnerzielung in den Vordergrund stellten, könnten durch eine Übertragung der grundsätzlichen Zuständigkeit für die Entsorgung der Gewerbeabfälle schnelle Billiglösungen oder Scheinlösungen gefördert werden, deren Folgen später durch die Allgemeinheit getragen werden müssten.