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VRN-Fördervertrag unterzeichnet

Einführung von Leistungsanreizen und leichte Absenkung der Förderbeträge – Langfristige Finanzierungssicherheit

„Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar ist leistungsfähig und kundenorientiert. Er wird im Leistungsvergleich mit anderen Verbünden im Land sicher gut bestehen.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle bei der Unterzeichnung des neuen Verbundfördervertrags am 5. Juli in Mannheim.

Bei der Vertragsunterzeichnung (v. l.): Ministerialdirigent Prof. Dr. Jürgen Pätzold und Staatssekretär Rudolf Köberle, beide Innenministerium Baden-Württemberg, Oberbürgermeisterin Beate Weber, stellvertretende Vorsitzende des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Werner Schreiner, Geschäftsführer Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Prof. Dr. iur. Ulrich Tödtmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Foto: VRN)
Bei der Vertragsunterzeichnung (v. l.): Ministerialdirigent Prof. Dr. Jürgen Pätzold und Staatssekretär Rudolf Köberle, beide Innenministerium Baden-Württemberg, Oberbürgermeisterin Beate Weber, stellvertretende Vorsitzende des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Werner Schreiner, Geschäftsführer Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Prof. Dr. iur. Ulrich Tödtmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Foto: VRN)

Mitunterzeichner sind Oberbürgermeisterin Beate Weber als stellvertretende Vorsitzende des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) und der Geschäftsführer der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) Werner Schreiner.

Auf Grundlage des neuen Vertrags erhalte der ZRN im Jahr 2007 mehr als 5,4 Millionen Euro als Ausgleich für den günstigen Verbundtarif und die Kosten der Verbundorganisation. Diese Zuwendung werde allerdings während der Laufzeit des Vertrags von 2007 bis Ende 2012 um insgesamt zehn Prozent abgesenkt. Das Land Baden-Württemberg habe zudem erstmals ein Leistungsanreizsystem eingeführt. „Die Verkehrsverbünde, die besonders viele Fahrgäste neu gewinnen und hohe Einnahmen erzielen, werden einen Bonus auf die Verbundförderung erhalten. Damit kann ein besonders erfolgreicher Verkehrsverbund die Absenkung der Zuwendung sogar ausgleichen“, erklärte der Staatssekretär.

Weitere Forderungen des Landes seien eine engere Zusammenarbeit mit den Nachbarverbünden, die Beibehaltung der kostenlosen Fahrradmitnahme sowie die Mitarbeit beim neuen Angebot AboPlus Baden-Württemberg und bei der landesweiten telefonischen Fahrplanauskunft. „Diese Fördervoraussetzungen gelten jetzt einheitlich im gesamten Land“, erläuterte Staatssekretär Köberle das neue Konzept. „Wir werden zusammen mit den Verkehrsverbünden weitere Erleichterungen für die Fahrgäste einführen und damit den Öffentlichen Nahverkehr im Land voranbringen“, sagte Köberle.

„Hinsichtlich der Kooperationsanforderungen, die das Land an die Verbünde stellt, ist mir nicht bange. Schließlich hat der VRN bereits in der Vergangenheit auch ohne besondere Leistungsanreize mit seinen Nachbarverbünden beispielgebend für die gesamte Bundesrepublik Deutschland kooperiert“, so der VRN-Geschäftsführer Werner Schreiner.

„Seit mehr als 20 Jahren spielt der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar eine entscheidende Rolle in der Verkehrspolitik der Region. Neben der Schaffung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar im Jahr 1989 hat sich der ZRN einen abgestimmten Nahverkehr für die Gesamtregion wie auch das Projekt der S-Bahn RheinNeckar„ auf seine Fahne“ geschrieben“, so Oberbürgermeisterin Beate Weber.

„Mit dem Abschluss des Fördervertrages konnte eine langfristige Finanzierungssicherheit für den VRN erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist auch eine leichte Absenkung der Förderbeträge hinnehmbar“, betonte Beate Weber.

Werner Schreiner ergänzte, dass bereits am 27. Juni 2005 mit dem Land Hessen und am 24. März 2006 mit Rheinland-Pfalz die Verbundverträge abgeschlossen wurden. Mit Abschluss der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg habe der Drei-Länder-Verbund VRN seine Finanzierungsbeziehungen mit allen drei Bundesländern für die nächsten Jahre geregelt.