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Ausgabe Nr. 51 · 18. Dezember 2002 |
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Bebauungsplan "Ziegelhausen, Östlich des Mühlwegs" |
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Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 05.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans Ziegelhausen, "Östlich des Mühlwegs" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Die Grenze des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist aus dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Allgemeine Ziele der Planung Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Seniorenwohn- und Pflegeheim sowie ggf. seniorengerechtes Wohnen zu schaffen. Heidelberg, 09.12.2002 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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