|
|
Ausgabe Nr. 51 · 20. Dezember 2000 |
|
Preisträger, Wettbewerbsorganisatoren und Jury vor dem mit einem Sonderpreis ausgezeichneten Haus in Rohrbach. (Foto: Neudert) |
Spart Energie und sieht gut aus |
Beim Wettbewerb "Energetische Gebäudemodernisierung" gingen drei Preise
nach Heidelberg Im Oktober 1999 haben die Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Nachgemeinden (KLiBA) und das Landesgewerbeamt den Wettbewerb "Energetische Gebäudesanierung" gestartet. Gesucht waren energetisch optimal sanierte Gebäude. Am Nikolaustag war Preisübergabe an die drei Gewinner aus Heidelberg. Sie fand in einem ausgezeichneten Objekt, dem ehemaligen Feuerwehrhaus in der Winzerstraße in Rohrbach, statt, das die Besitzer Jutta und Gerhard Rossbach nicht nur vorbildlich dämmen ließen. Sie zogen auch einen Architekten für die energetische Sanierung hinzu, der dafür sorgte, dass nicht nur Energie gespart wird, sondern das Gebäude zu einem kleinen Schmuckstück wurde. Die Räume nutzt das Ehepaar als Arbeits- und Gästezimmer. Aus den Händen der KLiBA-Geschäftsführer Dr. Klaus Kessler und Dr. Eckart Würzner erhielten sie den Sonderpreis von 1.000 Mark. Preisträger der Kategorie Ein- und Zweifamilienhaus wurden Claudia und Volker Becker, die in der Viktoriastraße 23 ihr erworbenes Haus unter anderem aufwändig dämmen und mit einer Solartherme ausstatten ließen. Eine 61prozentige Energieeinsparung errechneten die Experten gegenüber dem vorherigen Zustand. Dafür gab es einen Preis von 2.000 Mark. In der Kategorie Geschosswohnungsbau erhielt die FLÜWO Bauen und Wohnen, Geschäftsstelle Heidelberg, einen Preis für die gelungene energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses in der Plankstadter Straße 1-5 in Mannheim. Über 60 Prozent Energieeinsparung brachten unter anderem Dämmmaßnahmen und die Umstellung von Einzelölöfen auf Fernwärme. Josef Rauner, der Leiter der Geschäftstelle, betätigte sich als Nikolaus und spendete den Preis von 2.000 Mark den städtischen Kindergärten in Heidelberg. 24 Objekte in Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis begutachtete die Jury. Ihr gehörten Vertreter der KLiBA und des Landesgewerbeamts, der Kreishandwerkerschaft Heidelberg, der Architektenkammer Heidelberg und der Handwerkskammer Mannheim an. Der Wettbewerb war Teil der Kampagne, mit der auf das Impulsprogramm Altbau der Landesregierung aufmerksam gemacht werden sollte. Es informiert über Möglichkeiten eines verbesserten Wärmeschutzes von Gebäuden und unterstützt energetische Modernisierungen. Der Wettbewerb soll fortgesetzt werden, versprach Dr. Klaus Kessler. Sparpotential 80 Prozent der Wohngebäude in Baden-Württemberg sind vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut worden. Gegenüber modernen Niedrigenergiehäusern weisen sie teilweise einen fünffach höheren Energieverbrauch aus. Ihre energetische Modernisierung würde einen Minderverbrauch von 5,5 Milliarden Heizöl oder eine Kostenersparnis von jährlich 3 Milliarden Mark bringen. (neu) |
|
Informationen Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KLiBA), Adenauerplatz 2, 69115 Heidelberg, Tel. 603808, e-mail: KLiBA.Heidelberg@t-online.de. |
|
|
|
Zum Seitenanfang | |
|
|
Richtig heizen mit Holz |
|
Beim Verbrennen von Holz im Kamin oder Holzofen ist einiges zu beachten Ein gar lustig Feuer in Kachelöfen, offenen Kaminen oder gusseisernen Öfen bringt mollige Wärme und Gemütlichkeit ins Haus. Allerdings sollte man beim Heizen darauf achten, dass man auch das Richtige verbrennt. Überprüfungen des Umweltamtes der Stadt Heidelberg ergaben, dass in den meisten Fällen das Verbrennen von ungeeigneten Brennstoffen die Ursache für Umwelt belastende Rauchentwicklung und die Bildung von Luftschadstoffen war. Vermeiden lässt sich das durch die Benutzung der richtigen Brennstoffe. Die sind in der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionschutzgesetzes - 1. BImSchV) aufgeführt. Zugelassen sind naturbelassenes, stückiges Holz, auch mit Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen, Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts (entsprechend DIN 51731), oder vergleichbare Holzpellets mit gleichwertiger Qualität unabhängig von der Feuerungsleistung des Ofens. Ebenfalls verbrannt werden dürfen naturbelassenes Holz in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub oder Rinde sowie Stroh oder Presslinge von Holz ohne Bindemittel. Holzpresslinge mit Bindemittel aus Stärke, pflanzlichem Paraffin oder aus Melasse dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 15 Kilowatt (kW) eingesetzt werden; Auch Kohle, Koks und Briketts sowie Grill-Holzkohle sind unabhängig von der Feuerungsleistung des Ofens (jedoch nicht in offenen Kaminen) zugelassen. Allerdings sollte man die Angaben des Herstellers für die Feuerungsanlage beachten. Nicht zugelassen sind lackiertes, gestrichenes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten und Faserplatten sowie mit Holzschutzmittel behandeltes Holz (dies ist oft bei Obst- und Gemüsekisten aus südeuropäischen Ländern der Fall). Abfälle oder Möbel, Plastik, Kleidung und so weiter sind selbstverständlich auch nicht geeignet. Frisch geschlagenes oder schlecht gelagertes Holz ist noch feucht ist und darf deshalb nicht verwendet werden. Nach der 1.BImSchV muss Holz lufttrocken sein. Feuchtes Holz hat nur geringen Heizwert, es qualmt stark, verrußt Ofen und Schornstein und belastet die Umwelt. Optimal Heizen bedeutet auch, öfter und dafür weniger Holz nachzulegen, um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden. Es ist stets darauf zu achten, dass beim Verbrennen genügend Luft zugeführt wird. Eine unvollständige Verbrennung durch zu wenig Luft führt zu starker Rauchentwicklung und hohem Schadstoffausstoß. Schließlich weisen die Experten im Umweltamt darauf hin, dass offene Kamine keine Dauerheizung sind. Im Interesse der Umwelt und der Nachbarn bitten sie, die Hinweise genau zu beachten. Verstöße durch das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung, Untere Immissionsschutzbehörde |
|
|
|
Zum Seitenanfang | |
Zur Inhaltsangabe STADTBLATT | |
Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved Stand: 19. Dezember 2000 |