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Ausgabe Nr. 50 · 11. Dezember 2002 |
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Bebauungsplan "Weststadt - Brücke an der Franz-Knauff-Straße" |
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Geltungsbereich Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2002 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurfsbegründung - beide in der Fassung vom 28.10.2002 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung liegt vom 19.12.2002 bis einschließlich 28.01.2003 bei der Stadt Heidelberg öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, EG Öffnungszeiten: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden. Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungen werden in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-582312 auch zu anderen Zeiten erteilt. Heidelberg, 06.12.2002 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt |
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