Ausgabe Nr. 47 · 19. November 2003

Aufstellung des Bebauungsplans Kirchheim "Anbindung der südlichen Hardtstraße an die L 598 Sandhäuser Straße"
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 7.11.2002 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Kirchheim zwischen dem Ausbauende der südlichen Hardtstraße und der L 598 Sandhäuser Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Verbindungsstraße zwischen dem Ausbauende der südlichen Hardtstraße und der L 598 Sandhäuser Straße geschaffen werden.

Heidelberg, 19.11.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Stand: 18. November 2003