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Ausgabe Nr. 47 · 20. November 2002 |
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Das - nicht vollständige - Team der Grundsicherungsstelle: sitzend (von links) Abteilungsleiterin Angelika Haas-Scheuermann, Christian Hafner und Petra Gärtner, stehend (von links) Thomas Wellenreuther und Frank Schweikert. Es fehlen Martina Bortz und Sabine Bracht. Abteilungsleiterin Haas-Scheuermann hat ihren Schreibtisch im Amt für Soziale Angelegenheiten. (Fotos: Rothe) |
Grundsicherung - wichtige Hilfe gegenArmut im Alter und bei Erwerbsminderung |
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Stadt Heidelberg hat die "Grundsicherungsstelle" im Haus Kurfürsten-Anlage
59 eröffnet - Bundesgesetz tritt Anfang 2003 in Kraft Die Stadt Heidelberg hat eine neue Dienststelle eingerichtet: Das Sachgebiet "Grundsicherung" beim Amt für Soziale Angelegenheiten und Altenarbeit. Die so genannte "Grundsicherungsstelle" hat ihre Büroräume im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürsten-Anlage 59 (unmittelbar bei der Straßenbahn- und Bus-Haltestelle "Stadtwerke") und ist Anlaufstelle für Rentenempfänger/innen über 65 Jahren oder für jüngere dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Was ist der Zweck dieser neuen "Grundsicherungsstelle"? Am 1. Januar 2003 tritt das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (kurz: Grundsicherungsgesetz - GsiG) in Kraft. Es handelt sich dabei um einen Teil des von der Bundesregierung im Jahre 2001 beschlossenen "Altersvermögensgesetzes". Die Grundsicherung ist eine neue soziale Leistung. Sie soll bedürftigen Menschen den notwenigen Lebensunterhalt sichern. Leistungen der Grundsicherung können alle Personen über 65 Jahre erhalten, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den Grundsicherungsbedarf zu decken sowie Volljährige, die auf Grund einer Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Bundesregierung will so die Lebenssituation behinderter Menschen verbessern und die verschämte Armut bekämpfen. Oberbürgermeisterin Beate Weber und Bürgermeister Dr. Beß, für den Bereich Soziales zuständiger Dezernent der Stadt Heidelberg, bezeichneten das neue Gesetz als richtungsweisend: "Insbesondere ältere Menschen verzichten häufig auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Mit diesem Gesetz fällt die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern in der Regel weg und den älteren und behinderten Menschen wird der Weg zum Sozialamt erspart." Die Grundsicherungsleistung ist in der Regel etwa so hoch wie die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) außerhalb von Einrichtungen - also für Menschen, die nicht in Heimen wohnen. Sie setzt Bedürftigkeit voraus. Bei einem für die Sicherung des Lebensunterhalts ausreichenden Einkommen oder Vermögen kann der Anspruch auf Leistungen sich verringern oder ganz entfallen. Das ist bei der Sozialhilfe nicht anders. Als Einkommen werden auch die Einkünfte und das Vermögen eines Ehegatten oder eines Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, sofern man mit ihnen zusammen lebt. Keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch hat das Einkommen von Kindern oder Eltern, wenn es 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Erst bei Überschreiten dieses Grenzbetrags erlischt der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Dann besteht zwar die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen, aber auch die Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, Kinder oder Eltern über den Unterhaltsrückgriff in die Pflicht zu nehmen. Seit Oktober dieses Jahres informieren die Rentenversicherungsträger ihre Versicherten über das neue Gesetz. Älteren Menschen, die eine geringe Rente beziehen, wird vom jeweiligen Versicherungsträger ein Antragsformular zugesandt. Auch den in Betracht kommenden Sozialhilfeempfängern wird das Antragsformular zugestellt. Antragsformulare sind selbstverständlich auch bei der Grundsicherungsstelle, bei den Bürgerämtern und beim Amt für Soziale Angelegenheiten und Altenarbeit (Fischmarkt 2) erhältlich. (br.) |
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Leistungsbeginn nach Antragstellung |
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Wie wird berechnet? - Welche Dokumente sind erforderlich?
Welche Dokumente sind erforderlich?
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89532-30 Thomas Wellenreuther | 89532-33 Sabine Bracht |
89532-31 Petra Gärtner | 89532-34 Christian Hafner |
89532-32 Frank Schweikert | 89532-35 Martina Bortz |
89532-39 Telefax |