Thema der Woche

Ausgabe Nr. 47 · 20. November 2002



Das - nicht vollständige - Team der Grundsicherungsstelle: sitzend (von links) Abteilungsleiterin Angelika Haas-Scheuermann, Christian Hafner und Petra Gärtner, stehend (von links) Thomas Wellenreuther und Frank Schweikert. Es fehlen Martina Bortz und Sabine Bracht. Abteilungsleiterin Haas-Scheuermann hat ihren Schreibtisch im Amt für Soziale Angelegenheiten. (Fotos: Rothe)

Grundsicherung - wichtige Hilfe gegenArmut im Alter und bei Erwerbsminderung

Stadt Heidelberg hat die "Grundsicherungsstelle" im Haus Kurfürsten-Anlage 59 eröffnet - Bundesgesetz tritt Anfang 2003 in Kraft


Die Stadt Heidelberg hat eine neue Dienststelle eingerichtet: Das Sachgebiet "Grundsicherung" beim Amt für Soziale Angelegenheiten und Altenarbeit. Die so genannte "Grundsicherungsstelle" hat ihre Büroräume im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürsten-Anlage 59 (unmittelbar bei der Straßenbahn- und Bus-Haltestelle "Stadtwerke") und ist Anlaufstelle für Rentenempfänger/innen über 65 Jahren oder für jüngere dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

Was ist der Zweck dieser neuen "Grundsicherungsstelle"?

Am 1. Januar 2003 tritt das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (kurz: Grundsicherungsgesetz - GsiG) in Kraft. Es handelt sich dabei um einen Teil des von der Bundesregierung im Jahre 2001 beschlossenen "Altersvermögensgesetzes".

Die Grundsicherung ist eine neue soziale Leistung. Sie soll bedürftigen Menschen den notwenigen Lebensunterhalt sichern. Leistungen der Grundsicherung können alle Personen über 65 Jahre erhalten, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den Grundsicherungsbedarf zu decken sowie Volljährige, die auf Grund einer Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die Bundesregierung will so die Lebenssituation behinderter Menschen verbessern und die verschämte Armut bekämpfen. Oberbürgermeisterin Beate Weber und Bürgermeister Dr. Beß, für den Bereich Soziales zuständiger Dezernent der Stadt Heidelberg, bezeichneten das neue Gesetz als richtungsweisend: "Insbesondere ältere Menschen verzichten häufig auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Mit diesem Gesetz fällt die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern in der Regel weg und den älteren und behinderten Menschen wird der Weg zum Sozialamt erspart."

Die Grundsicherungsleistung ist in der Regel etwa so hoch wie die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) außerhalb von Einrichtungen - also für Menschen, die nicht in Heimen wohnen. Sie setzt Bedürftigkeit voraus. Bei einem für die Sicherung des Lebensunterhalts ausreichenden Einkommen oder Vermögen kann der Anspruch auf Leistungen sich verringern oder ganz entfallen. Das ist bei der Sozialhilfe nicht anders. Als Einkommen werden auch die Einkünfte und das Vermögen eines Ehegatten oder eines Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, sofern man mit ihnen zusammen lebt.

Keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch hat das Einkommen von Kindern oder Eltern, wenn es 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Erst bei Überschreiten dieses Grenzbetrags erlischt der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Dann besteht zwar die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen, aber auch die Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, Kinder oder Eltern über den Unterhaltsrückgriff in die Pflicht zu nehmen.

Seit Oktober dieses Jahres informieren die Rentenversicherungsträger ihre Versicherten über das neue Gesetz. Älteren Menschen, die eine geringe Rente beziehen, wird vom jeweiligen Versicherungsträger ein Antragsformular zugesandt. Auch den in Betracht kommenden Sozialhilfeempfängern wird das Antragsformular zugestellt.

Antragsformulare sind selbstverständlich auch bei der Grundsicherungsstelle, bei den Bürgerämtern und beim Amt für Soziale Angelegenheiten und Altenarbeit (Fischmarkt 2) erhältlich. (br.)

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Leistungsbeginn nach Antragstellung

Wie wird berechnet? - Welche Dokumente sind erforderlich?


Die Anträge sind beim Grundsicherungsträger der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zu stellen. Im Bereich der Stadt Heidelberg ist dafür die Grundsicherungsstelle in der Kurfürsten-Anlage 59 zuständig.

Hier sind insgesamt sechs städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie zeichnen sich alle durch eine langjährige Berufserfahrung in der Sozialhilfesachbearbeitung aus. Die Grundsicherungsstelle nimmt nicht nur die Anträge entgegen und bearbeitet sie; die Mitarbeiter/innen stehen selbstverständlich auch für Beratungen zur Verfügung.

Grundsicherungsleistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Für einen rechtzeitigen Leistungsbeginn ab Januar 2003 sollte der Antrag deshalb gleich, das heißt möglichst noch vor Jahresende, gestellt werden.

Wie berechnen sich die Leistungen?
Die Leistungen der Grundsicherung berechnen sich aus:

  • dem maßgebenden Regelsatz der Sozialhilfe,
  • 15 Prozent des Regelsatzes eines Alleinstehenden,
  • den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind (die Feststellung erfolgt anhand der Durchschnittswerte des Heidelberger Mietspiegels),
  • den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen,
  • einem Mehrbedarf von 20 Prozent des maßgebenden Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G/aG".

Welche Dokumente sind erforderlich?
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Personalausweis,
  • Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. Rentenbescheid),
  • Nachweis über die Unterkunfts- und Heizkosten,
  • Wohngeldbescheid,
  • Nachweis über sonstige Belastungen (z.B. Versicherungen),
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis.
   
 


Öffnungszeiten und Rufnummern

Die Grundsicherungsstelle im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürsten-Anlage 59 ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet - ansonsten nach telefonischer Vereinbarung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
89532-30 Thomas Wellenreuther 89532-33 Sabine Bracht
89532-31 Petra Gärtner 89532-34 Christian Hafner
89532-32 Frank Schweikert 89532-35 Martina Bortz

89532-39 Telefax


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Drei städtische Dienststellen im Haus Kurfürsten-Anlage 59.

Rathaus-Nebenstelle

Derzeit drei Dienststellen in der Kurfürsten-Anlage 59


Wegen der derzeitigen umfangreichen Umbauarbeiten im Rathaus (Neubau eines Sitzungssaales und Umbau des Rathaus-Foyers) haben verschiedene Ämter und Dienststellen ihre Dienstzimmer im Rathaus vorübergehend räumen müssen.

Zwei dieser "Rathaus-Ämter" - das Standesamt und das Amt für Öffentlichkeitsarbeit - sind in das Gebäude Kurfürsten-Anlage 59 umgezogen. Als weitere städtische Dienststelle hat sich jetzt die Grundsicherungsstelle ebenfalls in der Kurfürsten-Anlage 59 etabliert.

Die drei städtischen Ämter und Dienststellen belegen nun drei Etagen in dem sechsgeschossigen Haus:

Im Erdgeschoss befindet sich rechts der Eingang zur Grundsicherungsstelle. Links hat sich das Standesamt mit jenen Bereichen, die den intensiveren Publikumsverkehr haben, eingerichtet.

Im vierten Obergeschoss (erreichbar mit Aufzug oder über das Treppenhaus) befinden sich die übrigen Bereiche des Standesamtes einschließlich der Amtsleitung.

Das Stockwerk darüber - fünftes Obergeschoss - beherbergt bis ins kommende Jahr hinein die Büroräume des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit. Hier befindet sich unter anderem die Redaktion des STADTBLATTs.

Die Postanschrift für Grundsicherungsstelle, Standesamt und Amt für Öffentlichkeitsarbeit lautet allerdings nach wie vor: Stadt Heidelberg, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg. (br.)

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Stand: 19. November 2002