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Ausgabe Nr. 47 · 22. November 2000

Diplom- Ingenieurin (FH)/Diplom- Ingenieur (FH)

Bei der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim GEBÄUDEMANAGEMENT eine Stelle als

Diplom- Ingenieurin (FH)/Diplom- Ingenieur (FH)

der Fachrichtung Bauingenieurwesen
oder Architektur mit Schwerpunkt Hochbau


zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Ermitteln von Grundlagen für die Veranschlagung von Bauunterhaltungs-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen im Haushalt
  • Selbstständige Bauvorbereitung, Ausschreibung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und Abrechnung von Bauvorhaben durch Steuerung der Maßnahmen unter zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten
  • Projektsteuerung extern vergebener Bauvorhaben unter Wahrnehmung der Bauherrenfunktion


Wir erwarten:

  • praktische Lehre vor dem Studium - möglichst im Gewerk Maurer oder Zimmermann -
  • möglichst Berufserfahrung mit Baumaßnahmen im Bestand
  • Fähigkeit zur selbstständigen Problemlösung und konzeptionelles Denken
  • Verhandlungsgeschick im Umgang mit unseren Bauherrenämtern
  • Engagement und Teamfähigkeit


Die Vergütung erfolgt je nach Berufserfahrung bis Vergütungsgruppe IV a BAT mit 8-jährigem Bewährungsaufstieg nach III BAT.

In Anwendung des Frauenförderplanes der Stadt Heidelberg sind wir bestrebt, den Frauenanteil auch im technischen Bereich zu erhöhen. Frauen sollen sich daher besonders angesprochen fühlen. Bewerbungen von Teilzeitinteressierten werden in das Auswahlverfahren einbezogen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 08.12.2000 mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Ausbildungsnachweise, Schul- und Beschäftigungszeugnisse sowie ein Lichtbild aus neuester Zeit) bei der

Stadt Heidelberg
Personal- und Organisationsamt
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 06221/ 58-1105 beim Personal- und Organisationsamt sowie unter Tel. 06221/ 58-2610 beim GEBÄUDEMANAGEMENT gerne zur Verfügung.


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Stand: 21. November 2000