Verkehr

Ausgabe Nr. 45 · 10. November 1999

Umtausch von Führerscheinen

Insbesondere für Lkw- und Busfahrer ab 50 gilt es Fristen zu beachten


Seit Einführung des neuen europäischen Führerscheinrechts zu Beginn dieses Jahres sind in Heidelberg bereits rund 4.000 der neuen Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt worden. Es gibt zwar keine generelle Umtauschpflicht, dennoch haben Besitzer von Alt-Fahrerlaubnissen bestimmte Termine zu beachten, die für den Erhalt der Fahrerlaubnis wichtig sind und einen Umtausch des Führerscheins erforderlich machen.

Davon betroffen sind vor allem Lkw- und Busfahrer. Die Gültigkeit der bisherigen Führerscheinklasse 2 ist künftig bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber sein 50. Lebensjahr vollendet. Wer im Jahr 2000 oder später 50 Jahre alt wird, muss den Umtausch des Führerscheins in die Klassen C und CE rechtzeitig beantragen, weil sonst ab dem 50. Geburtstag keine Fahrzeuge der Klasse 2 mehr geführt werden dürfen. Für den Umtausch der alten Fahrerlaubnis in den Scheckkarten-Führerschein ist die körperliche Eignung und eine augenärztliche Untersuchung nachzuweisen. Die Fahrerlaubnis wird dann um fünf Jahre verlängert.

Das Gleiche gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die bisher Lastzüge mit mehr als zwölf Tonnen zulässiger Gesamtmasse geführt haben und dies auch weiterhin tun möchten. Sie erhalten bei Umtausch die beschränkte Klasse CE. Diese Klasse erhalten auch Fahrer von Lastzügen, die die 12-Tonnen-Grenze nicht überschreiten, bei denen aber die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Lkw. Wer das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat oder bis 31. Dezember 1999 vollenden wird, hat für den Umtausch noch eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2000.
Wer von seiner Fahrerlaubnis der Klasse 2 keinen Gebrauch mehr machen will, muss seinen Führerschein nicht umtauschen. Zwar erlischt dann die Klasse 2 mit dem 50. Lebensjahr, die eingeschlossene Fahrerlaubnis der Klasse 3 behält aber ihre Gültigkeit im Umfang der neuen Klasse C1E. Es können damit also weiterhin Kraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen mit einachsigem Anhänger (zulässige Gesamtmasse der Kombination zwölf Tonnen) geführt werden. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die keine Lastzüge über zwölf Tonnen führen wollen, müssen ihren Führerschein nicht umtauschen. Alle Kraftfahrern ist jedoch zu empfehlen, sich vor Fahrten ins Ausland den neuen Kartenführerschein mit den einheitlichen EU-Klassen ausstellen zu lassen.

Für den Umtausch des Führerscheins sind mitzubringen: Ausweis, Passbild, alter Führerschein und - wenn der Führerschein nicht von der Stadt Heidelberg ausgestellt wurde - eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den letzten Führerschein ausgestellt hat.

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Für jeden Zweck das Verkehrsmittel der Wahl: Horst Kummerow (URN), Jürgen Rohnacher (HSB), Claudia Braun (Stadtmobil Rhein-Neckar) und Reiner Förster (HVV) (v. l. n. r.) bei der Vorstellung des neuen gemeinsamen Angebots "CarSharing mit dem VRN-Ticket". (Foto: HSB)

Ein Auto bei Bedarf

CarSharing - die attraktive Ergänzung für HSB- und VRN-Kunden


Besitzer einer VRN-Jahres- oder Halbjahreskarte können seit Mitte Oktober die CarSharing-Fahrzeuge der Stadtmobil Rhein-Neckar nutzen - ein Service für Kunden, die überzeugte Bus- und Bahnfahrer sind, aber manchmal ein Auto benötigen.

Ein Privatauto wird im Durchschnitt rund 40 Minuten am Tag bewegt, den Rest der Zeit steht es ungenutzt herum. Wer Kosten sparen und etwas für die Umwelt tun will, für den bietet sich CarSharing an. "Stadtmobil Rhein-Neckar", mit langjähriger Erfahrung im Rhein-Neckar-Dreieck, bietet die Möglichkeit, verschiedene Fahrzeugtypen zu buchen, die an mehreren Standorten stationiert sind. Die Vorteile für die Nutzer liegen auf der Hand. Sie zahlen nur dann für ein Auto, wenn sie es tatsächlich brauchen, und zwar für die gebuchte Zeit und die gefahrenen Kilometer. Zudem besteht die Möglichkeit, sich für jeden Fahrtzweck das passende Auto auszusuchen, ob Smart, Kombi oder Kleinbus.

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Stand: 9. November 1999