| Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April
			2003 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
			den Bereich der Vangerowstraße Nr. 14 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
 Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten
			Lageplan zu entnehmen.
 
 Öffentliche Auslegung
 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2003
			dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Begründung - beide
			in der Fassung vom 09.09.2003 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der
			Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9
			Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen.
 
 Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 13. November 2003
			bis einschließlich 15. Dezember 2003 im Technischen Bürgeramt der
			Stadt Heidelberg einzusehen und sich zur Planung zu äußern.
 Technisches BürgeramtVerwaltungsgebäude Prinz Carl, EG
 Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg
 Telefon (06221) 58-2525
 
 Öffnungszeiten:
 Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
 Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
 Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
 Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
 Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
 Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich
			oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.
 Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt
			während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der
			Telefonnummer 06221-582312 auch zu anderen Zeiten erteilt.
 
 Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format
			per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanung@heidelberg.de.
 
 Heidelberg, 31.10.2003
 
 Stadt Heidelberg
 Stadtplanungsamt
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