Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April
2003 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für
den Bereich der Vangerowstraße Nr. 14 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten
Lageplan zu entnehmen.
Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2003
dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Begründung - beide
in der Fassung vom 09.09.2003 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen.
Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 13. November 2003
bis einschließlich 15. Dezember 2003 im Technischen Bürgeramt der
Stadt Heidelberg einzusehen und sich zur Planung zu äußern.
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG
Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg
Telefon (06221) 58-2525
Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.
Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt
während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der
Telefonnummer 06221-582312 auch zu anderen Zeiten erteilt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format
per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanung@heidelberg.de.
Heidelberg, 31.10.2003
Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt
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