Ausgabe Nr. 45 · 5. November 2003

Vorhaben- und Erschließungsplan "Bergheim - Vangerowstraße 14"

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09. April 2003 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich der Vangerowstraße Nr. 14 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2003 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Begründung - beide in der Fassung vom 09.09.2003 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 13. November 2003 bis einschließlich 15. Dezember 2003 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen und sich zur Planung zu äußern.

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG
Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg
Telefon (06221) 58-2525

Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-582312 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Informationen zur Planung im PDF-Format per E-Mail unter folgender Adresse anzufordern: Stadtplanung@heidelberg.de.

Heidelberg, 31.10.2003

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Stand: 4. November 2003