Ausgabe Nr. 44 · 29. Oktober 2003

Aufstellung des Bebauungsplans Bergheim "Südlich der Poststraße - Teilbereich Landeszentralbank"
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 02.10.2003 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich südlich der Poststraße am Standort der ehemaligen Landeszentralbank einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und Umbau des bestehenden Gebäudes der ehemaligen Landeszentralbank, sowie die Ergänzung durch einen Neubau für ein Pflegezentrum geschaffen werden. Der vorhandene Teich sowie die Grünanlage sollen erhalten werden und die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit weiterhin möglich sein.

Heidelberg, 22.10.03

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Stand: 28. Oktober 2003