Ausgabe Nr. 44 · 30. Oktober 2002



Die alten und neuen Naturschutzwarte erhielten ihre Ernennungsurkunde aus der Hand von Bürgermeister Dr. Eckart Würzner (4. v. l.). Im Vordergrund rechts Dr. Hans-Wolf Zirkwitz, Leiter des städtischen Umweltamtes. (Foto: Rothe)

Naturschutzwarte bestellt

35 Personen sind für den Stadtkreis Heidelberg ehrenamtlich im Naturschutz tätig


Die Stadt Heidelberg hat gemäß dem Paragraphen 52 des Naturschutzgesetzes für die Dauer von fünf Jahren einen "neuen" Naturschutzdienst bestellt. Die Ernennung zur/zum Naturschutzwart/in fand im Rahmen einer Arbeitstagung in der Gaststätte Bierhelderhof statt.

Von den 35 Naturschutzwarten, die bestellt wurden, werden 28 Warte für die neue Amtszeit "wiederbestellt". Das Amt des Naturschutzwarts ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit der bisherigen Naturschutzwarte für den Stadtkreis Heidelberg endete am 30. September 2002. Zu neuen Naturschutzwarte wurden auf der Tagung Adalbert Grießhaber, Gerhard Hornung, Dr. Claudia Jäger, Jens Kaltschmidt, Erich Lehn, Michael Preusch und Ilge Wilhelm bestellt.

Die Arbeit der Naturschutzwarte ist im Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württembergs festgelegt. Danach können die unteren Naturschutzbehörden zur Unterstützung einer sinnvollen und effektiven Naturschutzarbeit Personen damit beauftragen, die Einhaltung wichtiger Vorschriften zum Schutz der Natur und Landschaft zu kontrollieren. Die Naturschutzwarte teilen der Naturschutzbehörde nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft mit und wirken an deren Beseitigung mit. Sie sind außerdem verpflichtet, der Naturschutzbehörde Verletzungen von Vorschriften im Bereich des Naturschutzrechts zu melden. Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Ausweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Die Naturschutzwarte sind auch dazu berechtigt, Personen, die gegen das Naturschutzrecht verstoßen, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten.

Das Amt des Naturschutzwarts kann ausüben wer volljährig ist, in Baden-Württemberg wohnt, die in seinem Aufgabenbereich erforderlichen naturkundlichen Kenntnisse besitzt, die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur und Landschaft kennt und mit den örtlichen Verhältnissen, insbesondere den geschützten Gebieten und Gegenständen innerhalb des Aufgabenbereichs, vertraut ist.

Vorschlagsberechtigt für die Bestellung einer Person zum Naturschutzwart sind alle Heidelberger Naturschutzverbände und Naturschutzvereine (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Naturschutzbund Deutschland, Heidelberger Jägervereinigung, Heidelberger Anglergesellschaft, AG Wanderfalkenschutz, Schwarzwaldverein, Odenwaldclub, Deutscher Alpenverein, Heidelberger Biotopschutz) sowie der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg. Geeignete Kandidaten, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich aber auch selbst bei der unteren Naturschutzbehörde bewerben.
 

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Stand: 29. Oktober 2002