Verkehr

Ausgabe Nr. 43 · 22. Oktober 2003



Enthüllung des Sammelhinweisschildes im Gewerbegebiet Rohrbach Süd durch Oberbürgermeisterin Beate Weber und Uwe Striegel, Geschäftsführer der Werbeagentur Striegel (Foto: Rothe)
Rote Fahne weist den Weg

Gewerbegebiet Rohrbach-Süd erhielt ein neues Werbeleitsystem

Kunden und Lieferanten, deren Anlaufstelle die Händler und Firmen im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd sind, gelangen künftig schneller, einfacher und ohne Umweg an ihr Ziel. Dabei hilft ihnen ein neues, einheitliches Beschilderungssystem, das von Oberbürgermeisterin Beate Weber kürzlich enthüllt wurde.

Es war der Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (HWE) als Wirtschaftsförderer der Stadt ein wichtiges Anliegen, für ein einheitliches Beschilderungssystem zu sorgen, mit dem sich das Gewerbegebiet den Besucher/innen ansprechend präsentiert.

Beate Weber bei der Enthüllung: „Rohrbach-Süd ist das größte Gewerbe- und Industriegebiet Heidelbergs. Große bauliche und technische Investitionen einer Reihe von wichtigen und interessanten Firmen verändern das Gesicht dieses dynamischen Wirtschaftsstandorts. Dies wollen wir mit dem neuen Beschilderungs- und Leitsystem auch im öffentlichen Raum sichtbar machen. Die Stadt Heidelberg ist stolz auf dieses Projekt, das gemeinsam mit den Unternehmen in Rohrbach-Süd geplant und durchgeführt worden ist.“

Nun weist die rote Fahne den Weg! Besucher/innen und Lieferanten werden zunächst über vier allgemeine Hinweisschilder zum Gewerbegebiet Rohrbach-Süd geleitet. An den einzelnen Zufahrtsstraßen befinden sich dann Sammelhinweisschilder mit den jeweiligen Werbetafeln der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen. Alle Hinweisschilder sind schon von weitem an den roten Fahnenauslegern zu erkennen.

Vorbild ist das Werbeleitsystem im Gewerbegebiet Wieblingen-West. Die Werbeagentur Striegel und die Deutsche Plakat-Werbung (DPW) haben in Anlehnung daran ein entsprechendes Beschilderungs- und Leitsystem für Rohrbach-Süd erarbeitet.

Den größten Teil der Kosten trägt die DPW, die die Firmenschilder kostenlos anbrachte. Bisher beteiligten sich über 40 Firmen; fast täglich melden sich neue Interessenten. Ungenehmigte Schilder wurden im Zuge des Projekts von der Stadt entfernt.


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  Für einen Euro durch die Stadt

Aus dem „Altstadt-Ticket“ wurde der „City-Tarif Heidelberg“

Gibt es einen Fahrschein, der trotz deutlich erweiterter Reichweite innerhalb der letzten fünf Jahre billiger wurde? Tatsächlich exis-tiert so ein Preiswunder: der City-Tarif Heidelberg, mit dem man für einen Euro vom Hauptbahnhof bis zum Karlstor fahren kann.

Der heutige City-Tarif Heidelberg wurde am 1. August
1998 auf Anregung von Oberbürgermeisterin Beate Weber in einer gemeinsamen Aktion der Stadt Heidelberg und des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) als preisgünstiges Angebot für den Bereich Altstadt/Innenstadt aus der Taufe gehoben – entsprechend dem damaligen Geltungsbereich zwischen Karlstor und Thibautstraße als „Altstadt-Ticket“ zum Preis von zwei Mark.

Mit der letzten Tarifanpassung des VRN ist der Geltungsbereich des früheren Altstadt-Tickets deutlich ausgedehnt worden. Es gilt jetzt innerhalb des Haltestellen-Dreiecks Karlstor, Hauptbahnhof (über Kurfürsten-Anlage oder Bergheimer Straße) sowie Franz-Knauff-Straße, künftig S-Bahn-Haltepunkt Weststadt/Südstadt. Zwischen den genannten Haltestellen ist der City-Tarif Heidelberg auch in den Zügen der DB gültig. Auf der nördlichen Neckarseite gilt der City-Tarif im Bereich der Haltestellen Brückenstraße bis Hirschgasse. Damit deckt das Ticket neben der gesamten Altstadt nun auch wesentliche Teile der Innenstadt und einen Teil des nördlichen Neckarufers ab.

Der Preis des Heidelberg-Fahrscheins wurde in den vergangenen fünf Jahren nicht nur nicht erhöht – durch die Währungsumstellung ist er sogar ein klein wenig billiger geworden. Der ursprüngliche Preis von zwei Mark entspräche 1,02 Euro, zahlen muss man aber nur einen Euro. Gegenüber dem normalen Fahrschein lassen sich mit dem City-Tarif 60 bzw. 90 Cent einsparen.

Das City-Ticket gibt es an Fahrscheinautomaten, Vorverkaufsstellen und bei den Fahrern. Umsteigen ist erlaubt, sofern das Fahrtziel auf direktem Weg nicht erreichbar ist. Rund- und Rückfahrten sind aber nicht zugelassen. Ab Entwertung gilt das Ticket eine Stunde lang. rie


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  Optimierter Römerkreis

Bericht über Ampelschaltung im Verkehrsausschuss

Gleich zwei Mal stand der Römerkreis auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses am 14. Oktober.

Zunächst berichtete Markus Mahler, Geschäftsführer der Kasseler s.a.d. GmbH, über die Ergebnisse einer Qualitätsanalyse der Ampelschaltungen. Der Gutachter hatte die Leistungsfähigkeit der Ampeln im April 2002 sowie – nach Aufrüstung im Dezember 2002 – im April 2003 untersucht.

Wie Mahler ausführte, wurden vor dem Umbau Straßenbahnen von der Steuerung teilweise zu spät, teilweise doppelt erfasst. Dadurch kam es zu Behinderungen des Autoverkehrs. Fußgänger mussten zeitweilig mehr als zwei Minuten auf Grün warten. Nach dem Umbau kann der Gutachter dem öffentlichen Verkehr eine „gute bis sehr gute Abwicklung“ bescheinigen. Für den Autoverkehr bestätigt er „gute Leistungsfähigkeit“ und „geringe Wartezeiten“. Auch für die Fußgänger/innen habe sich „die Situation entspannt“, es seien „keine hohen Wartezeiten“ mehr zu beobachten.

Axel Rohr, Leiter der Abteilung Verkehrstechnik im Tiefbauamt, sieht die städtischen Erwartungen erfüllt: „Die Leistungssteigerung am Römerkreis hat stattgefunden und ist sichtbar.“ Oberbürgermeisterin Beate Weber zeigte sich erfreut, dass die Maßnahmen „bereits eine solche Optimierung gebracht haben“. Eine weitere Verbesserung der Hardware-Ausstattung am Römerkreis wird im Zuge des Straßenbahnausbaus nach Kirchheim erfolgen.

Verkehrsreferent Günther Weist führte anschließend im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Ampel-Aus-Programm“ im Videofilm vor, wie sich der Verkehrsfluss am Römerkreis bei ein- und bei ausgeschalteten Ampeln darstellt. Ohne Ampelregelung zeigt sich eine deutliche Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere durch wechselnde Abfolge von Wartepflicht beim Einfahren, dann Vorrang, dann erneuter Wartepflicht gegenüber Straßenbahnen. Auch der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer/innen ist ohne Ampelregelung unzureichend. Die Oberbürgermeisterin kündigte an, Möglichkeiten der Nachtabschaltung untersuchen zu lassen. rie


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Stand: 21. Oktober2003